Beschwerden über Werbung beim Werberat mehren sich
Beim Österreichischen Werberat sind im Wirtschaftsjahr 2019/20 wieder mehr Beschwerden eingelangt. Besonders während des coronabedingten Lockdowns von März bis Mai gab es einen deutlichen Anstieg von Menschen oder Organisationen, die sich über Werbung beschwerten. Die sogenannten “Stopp-Entscheidungen” gingen dennoch zurück. In nur 12 Fällen sprach sich der Werberat im Zeitraum Oktober 2019 bis September 2020 für den sofortigen Stopp der Werbemaßnahme bzw. einen Sujetwechsel aus, bei insgesamt 240 getroffenen Entscheidungen.
Bemängelte Unternehmen sind allerdings in keiner Weise verpflichtet, eine Entscheidung des Werberats umzusetzen. Juristische Schritte können allenfalls angedroht werden, wenn sich trotz Bemängelung keine Besserung abzeichnet. Ausserdem können Medien gebeten werden, von einer Schaltung inkriminierter Anzeigen abzusehen.
Sexistische Werbung im Fokus
Der Grund für eine Beschwerde beim Werberat war wie in den vergangenen Jahren fast ausschließlich Geschlechterdiskriminierung. Im Vergleichszeitraum 2018/19 hatten die Werberätinnen und Werberäte 26-mal Stopp gesagt und insgesamt 194 Entscheidungen getroffen, wie sie in einer Aussendung berichteten.
Die Zahl der Beschwerden erhöhte sich 2019/20 auf 404 (2018/19: 372), davon gingen allein 102 von März bis Mai ein (Vorjahreszeitraum: 65). Eine Stopp-Aufforderung des Werberats gab es in dem Lockdown-Zeitraum aber nur zweimal, von März bis Mai 2019 waren es fünf gewesen, bei 65 Beschwerden.
Werberat plädiert auf Einsicht
In 131 Fällen war der Werberat im abgelaufenen Wirtschaftsjahr nicht zuständig bzw. ein Verfahren nicht möglich, in 35 Fällen zogen die Werbetreibenden das beanstandete Sujet umgehend zurück und in 26 Fällen sah der Werberat keinen Grund zum Einschreiten. Sechsmal gab es einen Sensibilierungsspruch.
Die meisten werbetreibenden Unternehmen hätten sich einsichtig gezeigt, so Werberatspräsident Michael Straberger. Bei geschlechterdiskriminierenden Elementen in der Werbung sieht er weiteren Handlungs- und Aufklärungsbedarf.
(APA/red)