Expertentalk beim 8. Wiener Unternehmensrechtstag
Großes Interesse am 8. Wiener Unternehmensrechtstag: Rund 170 Wirtschaftsrechtsexperten aus Österreich und Deutschland diskutierten im großen Festsaal der Wirtschaftsuniversität Wien am 18. September 2019 über die aktuelle Rechtslage zum Stimmrecht in Österreich, Deutschland und auf EU-Ebene unter der fachlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss von der Wirtschaftsuniversität Wien und Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler von der Universität Wien. Die Fachtagung geht auf eine Initiative der B&C Privatstiftung zurück, mit dem Ziel, den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern.
25. September 2019 – Der diesjährige, 8. Wiener Unternehmensrechtstag an der Wirtschaftsuniversität Wien beschäftigte sich mit dem Stimmrecht in der Gesellschaft. Das Stimmrecht ist das maßgebliche Mitwirkungsinstrument in jeder Gesellschaft, mit dem der einzelne Investor und Gesellschafter an der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Gesellschaft mitwirkt. Die rege Teilnahme und Experten-Diskussion zeigten, dass neue Regelungen des Stimmrechts zahlreiche neue Rechtsfragen aufwerfen.
Dr. Wolfgang Hofer, Vorstandsmitglied der B&C Privatstiftung: „Der Stiftungszweck der B&C Privatstiftung trägt uns auf, das österreichische Unternehmertum zu fördern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort sind für jeden Unternehmer essenziell: Für Unternehmen muss das Recht eine kalkulierbare Größe sein, die das unternehmerische Handeln planbar macht. Der wissenschaftliche Diskurs ist uns daher sehr wichtig, um das Recht sinnvoll weiterzuentwickeln und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Rechtssicherheit und individuelle Freiheiten machen den liberalen Rechtsstaat aus.“
Univ-Prof. Dr. Susanne Kalss, Institutsvorsitzende für Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, betonte: „‘Exit or Voice‘, also Anteile verkaufen oder mitreden und mitgestalten im Unternehmen, ist eines der großen Schlagwörter des Gesellschaftsrechts. Das Thema des Stimmrechts hat gerade in den letzten zwei Jahren sowohl den Gesetzgeber mit neuen Regelungen im Aktien- und Börsegesetz beschäftigt, als auch die Praxis und Judikatur.“
(OTS-Meldung)