Das traditionelle Rezept für „Döner Kebab“ ist spezifisch und basiert auf jahrhundertealten Zubereitungsmethoden und Zutaten, die in der Türkei über Generationen hinweg weitergegeben wurden. In Österreich wird die Spezialität jedoch oft nur in einer Art und Weise angeboten, die mit dem Original nichts zu tun hat. Viele Betriebe verkaufen in Kebabständen ein Produkt, das von minderwertiger Qualität ist. Neben den Zubereitungsvorgaben scheinen sich viele Betriebe auch nicht an andere Regeln halten zu wollen, wie bei einer Schwerpunktaktion der Finanzpolizei herauskam. Sie stellte zahlreiche Verfehlungen bei Kebabständen fest, insbesondere im Bereich Schwarzarbeit und Nichteinhaltung der Gewerbeordnung.
Traditionell wird Döner Kebab aus Lammfleisch hergestellt. Heutzutage wird häufig auch eine Mischung aus Lamm und Rind verwendet, um den Geschmack anzupassen und die Kosten zu senken. Wie sich nun herausstellte, ist der Aspekt "Kostensenkung" nicht nur auf das Produkt beschränkt, sondern auch im Verkaufsprozess. Die große Mehrheit der 221 kontrollierten Betriebe durch die Finanzpolizei, die eine Schwerpunktkontrollen zwischen 12. und 16. August in allen Bundesländern durchführte, arbeitete nicht den Gesetzen entsprechend. Insgesamt wurden 272 Verstöße aufgedeckt.
Vor allem Schwarzarbeit, nicht vorhandene oder nicht verwendete Registrierkassen sowie Übertretungen nach der Gewerbeordnung wurden beanstandet. Bei den 418 kontrollierten Dienstnehmern in Kebab-Ständen gab es haufenweise fehlende Arbeitsberechtigungen. Zu den Betroffenen zählten 286 Personen ausländischer Herkunft. Insgesamt wurden 40 Fälle von Meldeverstößen zur Sozialversicherung, 13 Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, 10 Verstöße gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz und zwei Fälle von Lohndumping aufgedeckt. Nun drohen den Betrieben harsche Geldstrafen.
Während die Türkei die Anerkennung des „Döner Kebab“ als „garantiert traditionelle Spezialität“ (GTS) durch die Europäische Union (EU) anstrebt, wird der beliebte Fastfood Snack hierzulande einstweilen oftmals von minderer Qualität verkauft. Bei drei Kebabständen wurden im Zuge der „Aktion scharf“ der Finanzpolizei derart schlechte Hygienebedingungen vorgefunden, dass die Lebensmittelaufsicht verständigt werden musste. Den erwischten Betrieben drohen nun Nachzahlungen, empfindliche Strafen und weitere Ermittlungen wegen der Verstöße. Im Rahmen der Kontrollen wurden bereits knapp 40.000 Euro an Abgabenrückständen von der Behörde eingetrieben.
(PA/red)
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