Die Steuerfahndung hat im Vorjahr 561 Fälle bearbeitet und im Zuge dessen insgesamt 104 Zwangsmaßnahmen durchgeführt. Diese beinhalteten unter anderem 85 Hausdurchsuchungen an Firmensitzen und Privatadressen. Die Steuerfahndung ist eine bundesweite Organisationseinheit, die personell und wirtschaftlich selbständig ist, um Steuerbetrug aufzudecken. Oberste Behörde der Finanzverwaltung ist das Bundesministerium für Finanzen. Im Vorjahr wurden 104 Millionen Euro an Steuern eingenommen.
Der Aufgabenbereich der Steuerfahndung ist vielfältig. Er erstreckt sich von der Fahndung, Ermittlung und Aufdeckung von Hinterziehungsfällen wie Steuerbetrug über die Durchführung von Maßnahmen behördlicher Zwangs- und Befehlsgewalt. Letztes Jahr wurden unter anderem 72.000 Gigabyte an IT-Daten sichergestellt, deren Auswertung zur Aufklärung von Steuerbetrug beigetragen haben. "Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und schadet nicht nur dem Standort, sondern auch dem Ruf der Wirtschaft", sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Die Steuerfahndung leiste wichtige und wertvolle Arbeit im Sinne der korrekten Steuerzahler. vorgehen."
Die Steuerfahndung ist eine Spezialeinheit für Ermittlungen in besonderen Finanzstraffällen, die sowohl nationale Koordinationsaufgaben als auch den internationalen Kontakt in großen grenzüberschreitenden Fällen von Mehrwertsteuerbetrug wahrnimmt. Im vergangenen Jahr konnten auch zahlreiche teils spektakuläre Fälle abgeschlossen werden.
So wurde beispielsweise ein internationaler Karussellbetrug aufgedeckt, bei dem die Täter Fliesen statt Smartphones in Verpackungen von Mobiltelefonen verstaut hatten. Die Verpackungen sollten nicht auffallen und wurden bewusst so präpariert, dass bei Gewichtskontrollen der Lieferungen im Rahmen der Verzollung niemand Verdacht schöpfen sollte. Die "Fliesen-Handys" waren natürlich niemals für den Verkauf bestimmt, sondern sind gewiefte Instrumente zum Umsatzsteuerbetrug. Die Ermittlungen in diesem Fall sind noch am Laufen.
Abgabenbetrug und -hinterziehung im großen Stil betrieb der Lokalbesitzer eines China-Restaurants in Vorarlberg. Mit Hilfe eines Programmierers manipulierte er seine Registrierkasse so, dass Umsätze im Nachhinein aus dem System gelöscht werden konnten. Hausdurchsuchungen der Steuerfahndung brachten dafür zahlreiche Beweise zutage, der Lokalbesitzer zeigte sich danach geständig. Abgabenrechtliche Nachforderungen in Höhe von fast 600.000 Euro wurden gestellt.
Bei einem weiteren Fall konnten die Steuerfahnder einen steirischen Obstbauern überführen, der sämtliche vorgelegten Vollmachten von ausländischen Unternehmen, diverse Rechnungen sowie auch die vorgelegten Transportpapiere gefälscht hatte und es zu keiner Zeit Lieferungen von Äpfeln ins Ausland gegeben hat. Sogar Firmenstempel und Zollstempel ließ der Beschuldigte selbst anfertigen, um die Dokumente fälschen zu können. Die Tat wurde vom beschuldigten Obstbauer letztendlich auch vollumfänglich gestanden. Er verursachte durch seine Handlungen einen Schaden von neun Millionen Euro.
In einem weiteren Fall wurde vier Jahre lang gegen einen Getränkegroßhändler aus Salzburg ermittelt. Der Händler hatte es etlichen Gastronomiekunden ermöglicht, nicht registrierte Bareinkäufe zu tätigen. Die Bareinkäufe der Wirte und Lokalbetreiber sind in weiterer Folge beim Getränkegroßhändler als namenlose Barverkäufe oder als Verkäufe an andere Kunden fakturiert worden.
Die Ermittlungen der Steuerfahndung haben hierzu ergeben, dass Kundennamen erfunden und Scheinkundenkonten in der Buchhaltung des Getränkegroßhändlers zur Verschleierung der tatsächlichen Warenempfänger angelegt wurden. Die abgaben- und finanzstrafrechtlichen Prüfungen durch die Außenprüfer des Finanzamtes Salzburg-Stadt und der Steuerfahndung Salzburg bei 15 identifizierten Gastronomiekunden und Schwarzeinkäufern führte zu abgabenrechtlichen Nachforderungen von über 4,2 Mio. Euro.
(APA/red)
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