Chronik

Banges Warten auf neues Coronagesetz von Anschober

© APA/Hochmuth

Am Freitag endet die Begutachtung für die neue Version der Coronagesetze von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Die bisher bekannten Stellungnahmen verschiedener Interessensvertreter fallen nach umfangreichen Änderungen im Entwurf deutlich milder aus. Das Bedürfnis, die Novelle zu bewerten, ist auch diesmal enorm groß, es gibt über 2.000 Stellungnahmen.

Neue Coronagesetze in Begutachtung

Anschober hatte den Entwurf zu den Änderungen im Epidemiegesetz, Tuberkulosegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz überarbeitet, nachdem es in der ersten Begutachtung vielfältige Kritik gehagelt hatte. Die Novelle soll die Grundlage für die Ampelregelung sowie (falls nötig) für eine weitgehende Ausgangssperre bringen.

Auch die neue Version stößt auf ungewöhnlich reges Interesse: Im Hohen Haus sind laut Parlamentsdirektion mit Stand Freitagvormittag über 2.000 Stellungnahmen eingelangt, sehr viele davon stammen von Privatpersonen. Zum ursprünglichen Entwurf waren sogar über 10.000 Stellungnahmen eingetrudelt.

Corona-Kontrollen etwa in Büros

Inhaltlich fällt die Kritik den dem geplanten Coronagesetz nun milder aus, in den relevanten Stellungnahmen werden die durchgeführten Änderungen begrüßt. Die Rechtsanwälte fordern aber aus Sorge um das Berufsgeheimnis Ausnahmen in der Gesetzespassage, wonach Bezirksverwaltungsbehörden im Rahmen ihrer Corona-Kontrollen etwa in Büros in alle Unterlagen Einsicht nehmen dürfen. Eine Präzisierung dazu im Gesetz selbst will auch die Sozialwirtschaft Österreich: "Gerade im Sozial- und Gesundheitsbereich, in dem es sich bei einem großen Anteil der Daten um äußerst sensible Daten handelt, muss einer generellen Norm zur Einsichtnahme in Unterlagen aus Gründen des Datenschutzes, aber auch gesetzlich vorgegebener Verschwiegenheitspflichten entschieden widersprochen werden."

Anwaltskammer hegt Zweifel an Verboten

Der Rechtsanwaltskammertag fragt sich angesichts des Entwurfs zudem, inwieweit es den Behörden auch ermöglicht wird, die Einhaltung von Präventionskonzepten auch bei privaten Vereinen zu überprüfen und den jederzeitigen Zutritt zu solchen Vereinsversammlungen zu erhalten. So etwas würden die Rechtsanwälte ablehnen, weil dies ein massiver Eingriff in das Vereins- und Versammlungsrecht wäre.

Hinterfragt wird insbesondere, ob durch das neue Coronagesetz die verfassungskonforme Umsetzung von Betretungsverboten ermöglicht wird. Die Differenzierung zwischen “bestimmten” und “öffentlichen” Orten dürfte nicht plausibel genug sein, sagte der Präsident der Anwaltskammer, Rupert Wolff, im Gespräch mit der APA.

Präsident der Anwaltskammer, Rupert Wolff, im Gespräch mit der APA | © APA/(ÖRAK/Archiv)/Hammerle

Gefahr im Verzug beim Coronagesetz

Um einen bundesweiten Lockdown zu verhindern, sollen laut dem Entwurf im neuen Coronagesetz auch regional differenzierte Maßnahmen möglich sein. Die Kärntner Landesregierung sieht aber in der Bestimmung, dass Verordnungen des Landeshauptmannes oder einer Bezirksverwaltungsbehörde schon vor deren Inkrafttreten dem Gesundheitsminister mitgeteilt werden sollen, gerade in Fällen mit Gefahr im Verzug eine "unnötige Erschwernis und Verzögerung".

In der ersten Begutachtung ziemlich kritisch waren die Volksanwälte. Nunmehr sieht Volksanwalt Bernhard Achitz den Großteil der Schwächen beseitigt, wie er zur APA sagte. Kritisch merkte er aber an, dass die Begutachtungszeit für die neue Version nur ein paar Tage und damit sehr kurz war, wiewohl er Verständnis dafür habe, dass man bei steigenden Fallzahlen versuche, schnell zu einer Lösung zu kommen.

Kontrollbefugnisse von Behörden

Der SPÖ geht es in ihren Einwänden etwa um die Kontrollbefugnisse von Behörden, erklärte der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried am Freitag. Die bisherige Kritik habe Wirkung gezeigt, der neue Entwurf sei in grundlegenden Fragen verändert worden, meinte er. Verfassungsrechtliche Grundregeln seien jetzt deutlich besser berücksichtigt. Auch werde der Hauptausschuss im Parlament bei freiheitsbeschränkenden Verordnungen eingebunden, merkte er positiv an.

Die Bundesländer bekommen mit dem Gesetzespaket die Möglichkeit, "das Ampel-Chaos der Bundesregierung zu beseitigen bzw. zu reparieren", indem die Landeshauptleute eigene Befugnisse erhalten, das Virus einzudämmen, konnte sich Leichtfried einen Seitenhieb nicht verkneifen.

Weiteren Gesprächsbedarf ortet Leichtfried etwa bei den behördlichen Kontrollbefugnissen. Dabei geht es um die schon von Rechtsanwälten und Journalistengewerkschaft kritisierte Passage, wonach Bezirksverwaltungsbehörden im Rahmen ihrer Corona-Kontrollen etwa in Büros in alle Unterlagen Einsicht nehmen dürfen. Unklarheiten sieht die SPÖ auch bei der Frage der Kompetenzen der Gebietskörperschaften in Bezug auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Weiter ins Detail ging Leichtfried nicht. "Ich will den Gesprächen in der Öffentlichkeit jetzt nicht vorgreifen", sagte er. "Wir gehen aber davon aus, dass die Erkenntnisse der neuerlichen Begutachtung von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne.

(APA/red)

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