Chronik

Corona-Verordnungen laut VfGH teilweise gesetzwidrig

© APA/Neubauer

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat über die Corona-Ausgangsbeschränkung und die Geschäftsschließungen entschieden: Das Covid-19-Gesetz ist in diesen Punkten verfassungskonform, auch der Entfall der Entschädigungen für geschlossene Geschäfte und Betriebsstätten. Aber andere Corona-Verordnungen, darunter die Verordnung zum Ausgangsverbot war ebenso (teils) gesetzeswidrig wie jene mit der teilweisen Geschäftsöffnung ab 14. April.

Bundeskanzler Sebastian Kurz kündigte bei der Sitzung des Nationalrates am 22. April 2020 die zweite Phase des “Wiederhochfahrens “an | © APA/Roland Schlager

Corona-Verordnungen nicht mehr anzuwenden

Diese Verordnungen von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sind zwar seit Ende April nicht mehr in Kraft. Aber der VfGH hat ausdrücklich auch festgehalten, dass die Bestimmungen zu den Ausgangsbeschränkungen “nicht mehr anzuwenden sind” – etwa in laufenden Verwaltungsstrafverfahren.

Konkret geprüft und als gesetzeswidrig befunden wurden jene – zulässigerweise angefochtenen – Teile der Corona-Verordnungen Anschobers, die das Betreten des öffentlichen Raumes und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur für die vier Gründe Berufsarbeit, Hilfe, dringende Besorgung, Spaziergänge (allein oder mit Haushaltsangehörigen) zulassen. Auch die Verpflichtung, Gründe für das ausnahmsweise Betreten des öffentlichen Raumes bei einer Kontrolle durch die Polizei glaubhaft zu machen, ging laut VfGH über die vom Gesetz vorgegebenen Grenzen hinaus.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober bei einer Pressekonferenz zum Thema “Stopp-Corona-App” am Dienstag, 2. Juni 2020 in Wien | © APA/Jäger

Dass mit dem im März beschlossenen Covid-19-Maßnahmengesetz das Epidemiegesetz “ausgehebelt” wurde und damit der Entschädigungsanspruch für behördlich geschlossene Betriebe entfallen ist, erachtet der Gerichtshof als verfassungskonform. Es verstoße nicht gegen das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums oder den Gleichheitsgrundsatz, wie mehrere Unternehmen in ihren Anträgen vorgebracht hatten.

Ungleichbehandlung bei Baumärkten

Die Corona-Verordnung, mit der nach Ostern – Mitte April – die Öffnung bestimmte Geschäfte wieder zugelassen wurde, hat der VfGH allerdings rückwirkend aufgehoben. Es sei eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, dass Läden mit weniger als 400 m2 Verkaufsfläche und Bau- und Gartenmärkte generell wieder aufmachen durften, das Betretungsverbot für alle anderen größeren Geschäfte aber bis 30. April weiter galt, gab der VfGH den Unternehmen recht, die sich deshalb an ihn gewandt hatten.

Mit diesen in einer zusätzlichen Session in der Vorwoche getroffenen und am Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen sind 19 der dem VfGH vorliegenden rund 70 Fälle – die bis zum Beginn der Juni-Session eingelangt waren – erledigt.

(APA/red)

Veröffentlicht von
Redaktion

Neue Artikel

Bring me Edelweiss: Eine Lehrstunde im Austro-Pop

Im Wiener Metropol ging die spritzige 80er-Revue "Bring me Edelweiss" über die Bühne.

13. Februar 2025

Trauerfeierlichkeiten begleiten Begräbnis von Otto Schenk

Ablauf der Trauerfeierlichkeiten für Otto Schenk im Stephansdom und seiner Beisetzung am Zentralfriedhof.

22. Januar 2025

Herzlicher Abschied für Erzbischof Christoph Schönborn

Der Dankgottesdienst im Wiener Stephansdom markierte den Abschluss von nahezu 30 Dienstjahren.

18. Januar 2025

Ralph Gleis gibt der Albertina eine neue Richtung

Die Strategie des neuen Direktors umfasst die Stärkung internationaler Netzwerke.

18. Januar 2025

Berlin Berlin: Ein Abstecher in die Roaring Twenties

Musikalisches Programm voller zeitloser Klassiker mit dem Lebensgefühl der 1920er Jahre.

16. Januar 2025

Eintrittspreise für Wiener Eistraum bleiben unverändert

Das Eislaufen am Rathausplatz ist heuer wieder genauso günstig wie im Vorjahr.

9. Januar 2025