Tiroler Eltern ziehen wegen der Maskenpflicht für ihre Kinder im Unterricht vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Zehn Kinder vertrete ein Innsbrucker Rechtsanwalt, für zwei habe dieser bereits einen Musterantrag formuliert, berichtete die "Tiroler Tageszeitung". "Dahinter stehen hunderte Eltern", so der Anwalt. Die Eltern hätten große Bedenken, dass ihre Kinder gesundheitlichen Schaden nehmen könnten, weil sie stundenlang Maske im Unterricht tragen müssen, hieß es. Besonders tragisch: Asthmatische Kinder seien als "Gefährder" denunziert worden, weil sie in der Klasse keine Masken getragen hätten. "Dabei sind die Kinder per Attest von der Maskenpflicht befreit", erklärte Anwalt Christian Ortner.
Um die Klage zu untermauern, würden Studien herangezogen, die das Maskentragen vor allem für Kinder als besonders abträglich darstellen. Kinder hätten kleinere Lungenvolumina als Erwachsene, zudem verbreite das ständige Zurechtrücken der Maske mit den Fingern mehr Keime, als die Maske abhalten könne. Gleichzeitig gibt es aber auch viele Studien, die das Maskentragen für Kinder empfehlen, um das Corona-Ansteckungsrisiko zu reduzieren.
Erst am Montag war bekanntgeworden, dass eine 15-jährige Gymnasiastin aus der Obersteiermark wegen der Maskenpflicht im Unterricht Klage gegen die Republik eingebracht hat. Unterstützt wird sie dabei von der "Initiative für eine evidenzbasierte Coronainformation", die in der Vergangenheit etliche Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen initiiert hatte. Die Anwältin der Schülerin bemängelt fehlende Verhältnismäßigkeitsprüfung und Verletzung von Rechtsgütern wie Leben und Gesundheit, da gravierende Folgen für die Psyche von Kindern und Jugendlichen nicht ausgeschlossen werden könnten. Zudem wurde auf eine dänische Studie verwiesen, wonach Maskentragen keinen signifikanten Schutz vor einer Infektion biete.
(APA/red)
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