Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) hat am Freitag weitere Unterstützungsmaßnahmen im Kulturbereich verkündet. So werde man "sicherstellen", dass auch Vereine den 80-prozentigen Umsatz-Ersatz beantragen können. Darüber hinaus wird der Überbrückungsfonds für Selbstständige von 90 auf 110 Mio. Euro aufgestockt, der Covid-19-Fonds der Künstlersozialversicherung (KSVF) auf 20 Mio. Euro verdoppelt. Die Bundesmuseen und -theater erhalten eine Sonderförderung.
Allerdings dürfen diese nicht den Umsatz-Ersatz beantragen, wie Mayer auf APA-Nachfrage erläuterte. Die Höhe und Modalitäten für die Hilfen für die Bundesinstitutionen werden noch ausgearbeitet. All jene Vertreter der Kulturbranche, bei denen die bisherigen Unterstützungen nicht anwendbar waren, erhalten einen eigenen mit 10 Millionen Euro dotierten Sonderfördertopf, der in den kommenden Wochen ausgearbeitet werden und noch heuer zur Verfügung stehen soll. Weiters soll es eine Sonderzahlung von 1.300 Euro - einen so genannten "Lockdownbonus" - für Künstler aus dem Überbrückungsfonds geben. Dieser soll laut Mayer auch jenen offen stehen, die normalerweise Unterstützung von Härtefall-Fonds beziehen. Die genannten Fonds werden darüber hinaus bis mindestens März 2021 verlängert.
Der Umsatz-Ersatz werde für Kulturbetriebe "unabhängig von Größe und Rechtsform" gelten. "Fast alle Betriebe und Institutionen sind von den neuen Maßnahmen sehr stark betroffen", so Mayer. Es sei eine "sehr, sehr schwierige Zeit, auch für mich". Mayer zeigte sich zuversichtlich, dass mit den heute vorgestellten Maßnahmen das Schlimmste abgefedert werden könne. Dabei handle es sich "mit Sicherheit um eines der größten Hilfspakete in Europa". Die Kulturbranche habe "mein Wort, dass wir sie unterstützen werden, solange es notwendig ist". So dankte Mayer auch der Bundesregierung für ihr "starkes Commitment". Ihr sei es wichtig, dass Künstler nun nicht aufgrund der weggebrochenen Auftrittsmöglichkeiten auf andere Berufsfelder ausweichen müssten und dass diese auch nach Corona wieder ihre künstlerische Tätigkeit ausüben können.
Mit dem heute vorgestellten Sonderförderprogramm, dessen Rahmenbedingungen noch ausgearbeitet werden müssen - will man "allen Problemfällen" beikommen, die kein Auslangen mit bestehenden Töpfen finden. "Wir tragen damit den besonderen Gegebenheiten im Kulturbetrieb Rechnung und schließen letzte Lücken des engmaschigen Netzes und fangen alle auf, die für die Aufrechterhaltung des kulturellen Lebens verantwortlich sind." Alle Maßnahmen, die zusätzlich zu Instrumenten wie dem Fixkostenzuschuss oder dem Umsatz-Ersatz getroffen werden, kämen auf ein Volumen von weit über 200 Mio. Euro . "Alles zusammen kommen diese Maßnahmen dem vielfach geforderten Rettungsschirm gleich."
(APA/red)
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