Oberlandesgericht hat Eurofighter-Verfahren gegen Airbus eingestellt
Oberlandesgericht hat Eurofighter-Verfahren gegen Airbus eingestellt
Seit Jahren schiebt die Politik die Entscheidung über die Neuaufstellung der Luftraumüberwachung mit Verweis auf ausstehende Justizverfahren auf und hofft, die ungeliebten Eurofighter auf juristischem Weg loszuwerden. Diese Erzählung scheint nun zu Ende. Das Oberlandesgericht Wien hat die Betrugsermittlungen gehen Airbus endgültig eingestellt und der Beschwerde der WKStA nicht Folge geleistet. Andere Verfahrenskomplexe seien aber weiterhin offen, heißt es bei der Anklagebehörde. Das Straflandesgericht Wien stellte das von Peter Dokozil (SPÖ) angestrebte Verfahren im Zuge einer Betrugsanzeige ein, alle Rechtsmittel dagegen wurden ausgeschöpft.
Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, der das Verfahren für die Republik geleitet hat, zeigte Unverständnis für die Einstellung der Ermittlungen. Aber “Gerichtsentscheidungen schaffen Tatsachen, die zu akzeptieren sind”, sagte Peschorn Mittwochabend. Er erinnerte daran, dass die Staatsanwaltschaft München gegen Airbus wegen Fehlverhaltens ein Bußgeld in Höhe von 81,25 Mio. Euro verhängt hatte und der Konzern gegenüber den US-amerikanischen Behörden eingestand, einen Teilbetrag des von der Republik Österreich für die Eurofighter bezahlten Kaufpreises von 55 Mio. Euro für “politische Zuwendungen” verwendet zu haben.
Die Einstellung erfolgte mit der Begründung, dass von den österreichischen Anklagebehörden im bisherigen dreieinhalbjährigen Ermittlungsverfahren der begründete Verdacht des Betrugs an der Republik Österreich nicht durch ausreichende eigene Ermittlungsergebnisse soweit dargestellt werden konnte, dass eine Fortsetzung der strafbehördlichen Ermittlungen gerechtfertigt wäre.
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) am Donnerstag, 25. Juni 2020, anlässlich eines Besuches bei Miliz-Soldaten des Jägerbataillons Steiermark und der Jägerkompanie Deutschlandsberg an der Grenze in Spielfeld | © APA/Peter Kolb
Er habe Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) über die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien unterrichtet, sagte Peschorn. Die Finanzprokuratur wurde von der Ministerin beauftragt, gemeinsam mit den Experten des Ressorts die Konsequenzen, die sich aus der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien ergeben, umfassend zu analysieren.
Anfang des Jahres hatte sich Tanner noch überzeugt von einem juristischen Sieg gezeigt und getönt, dass Airbus sie “noch kennenlernen” werde. Dazu kam es allerdings nicht. Anlass für Tanners Drohung waren die Vorgänge in den USA, wo Airbus gegenüber den Behörden unlauteres Verhalten bei der Eurofighter-Anschaffung in Österreich gestanden hatte. Die österreichische Politik hoffte damals, dass der Konzern dadurch unter Druck kommt und die vom Ex-Verteidigungsminister und nunmehrigen burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Dokozil (SPÖ) erstattet Betrugsanzeige vorangetrieben wird.
Diese Hoffnungen wurden nicht erfüllt, das Gegenteil trat ein: Das Straflandesgericht Wien stellt das Verfahren zu Doskozils Betrugsanzeige ein. Eine Beschwerde dagegen wurde nun abgewiesen und das Betrugsverfahren damit endgültig eingestellt. Wie die Ministerin mit der neuen Situation umgehen will, wird sie morgen mitteilen. Zuletzt hatte sie Verkaufsgespräche mit Indonesien, das die österreichischen Abfangjäger kaufen möchte, geführt. Ein Problem dabei ist allerdings, dass es für einen Verkauf der österreichischen Jets die Zustimmung aller vier Herstellerländer (Deutschland, Italien, Großbritannien, Spanien) sowie der USA braucht.
(APA/red)
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