Im Jänner wird es die Gelegenheit geben, sich mittels Corona-Tests den Besuch von Geschäften und Restaurants zu ermöglichen. Wer an den (für 15., 16. und 17. Jänner vorgesehenen) Gratis-Coronatests teilnimmt und dann einen negatives Ergebnis vorlegen kann, darf den Lockdown bereits am 18. Jänner beenden – eine Woche früher als die "Testverweigerer". Wer dieses "Freitesten" kontrolliert, wird aber erst erarbeitet, erklärte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Montag. In der ÖVP gibt es dazu Uneinigkeit: Innenminister Karl Nehammer sieht den jeweiligen Betreiber verantwortlich, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger nimmt die Wirte dagegen nicht in die Pflicht. Im Normalfall wird die Kontrolle jedenfalls nicht durch die Polizei erfolgen, wie der Innenminister klarstellte.
Nach dem aktuellen Lockdown soll es die Möglichkeit geben, mittels Corona-Test an Veranstaltungen teilzunehmen oder Lokale und Shops zu besuchen. Wer dies kontrolliert, ist allerdings noch offen, Gesundheitsminister Anschober wollte sich am Rande einer Pressekonferenz noch nicht zu den Kontrollbefugnissen äußern, nur so viel: Die Regierung werde in der ersten Jännerwoche die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen und präsentieren. Erst dann sei auch die Kontrollfrage Thema. Anschober bat daher um "ein bisschen Geduld".
Wer es nicht sein wird, stellte Köstinger schon vor Weihnachten klar, nämlich die Wirte selbst. "Die zuständigen Behörden können jederzeit und überall Kontrollen durchführen, ob sich jemand mit einem negativen Coronatest 'freigetestet' hat. Es wäre absurd, diese Verantwortung den Betreibern von Lokalen aufzubürden. Davon war nie die Rede und das wird mit Sicherheit auch nicht so sein." Auch am Montag betonte Köstingers Sprecher gegenüber der APA, zuständig sei die Gesundheitsbehörde. Sollten deren Kapazität nicht reichen, müsse die Polizei ausrücken.
Im Normalfall wird die Kontrolle aber nicht durch die Polizei erfolgen. Das stellt Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) im Gespräch mit der APA klar. Im Gegensatz zu Köstinger erkennt er hier vornehmlich die Zuständigkeit der Betreiber selbst - sowie auch der Wirtschaftskammer oder des Arbeitsinspektorats. In der "Krone" wurde Nehammer noch deutlicher: "Ich sehe das so: Immer der, der die Erlaubnis bekommt, ein Geschäft zu betreiben, trägt die Verantwortung dafür, was in seiner Anlage passiert. Das wäre auch für Lokalbetreiber nach dem Freitesten so."
Ganz ausschließen will es der Ressortchef nicht, dass man seitens der Exekutive auch hier das ein oder andere Mal ausrücken wird müssen. Es könne sein, dass die Gesundheitsbehörden die Polizei zu vorgesehen, wenn es zu einer Eskalation komme - also etwa wenn sich eine Person weigert, einen Ort zu verlassen, obwohl sie keinen Corona-Test absolviert hat.
Auch beim Contact-Tracing meint Nehammer, dass die Polizei nur bei besonderen Herausforderungen in einem Bundesland aushelfen werde. Die Bundesländer hätten ja eigenen Angaben zu Folge ihre Teams entsprechend verstärkt und würden so eigenständig vorgehen. Stark im Einsatz ist die Exekutive bei der Quarantäne-Überwachung. Hier habe es schon über 300.000 Kontrollen gegeben, berichtet der Innenminister.
Was die Silvesterfeiern anlangt, kündigte Nehammer an, dass es in den Landespolizeidirektionen Schwerpunktaktionen in jenen Bereichen geben werde, "wo man genauer hinschauen muss". Auch an den Grenzen werde es wegen der Einreisebestimmungen einen erhöhten Kontrolldruck geben. An die Bevölkerung appelliert der Minister, auf Pyrotechnik zu verzichten, umso mehr auf solche, die nicht zertifiziert und illegal ins Land gekommen ist: "Die Infektionszahlen geben eine Silvesterparty eben nicht her.
(APA/red)
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