Zwei eigentlich schon für Ende Juli erwartete Vorhaben der türkis-grünen Koalition verzögern sich weiter. Sowohl bei den Plänen gegen “Hass im Netz” als auch bei der Reform des Amtsgeheimnisses sind die Gespräche noch nicht abgeschlossen, hieß es am Freitag aus den Büros von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Alma Zadic (Grüne) auf APA-Anfrage.
Online-Plattformen sollen potenziell rechtswidrige Inhalte rascher löschen. Das ist ein Ziel der von der Regierung angekündigten Initiative gegen “Hass im Netz”. Unklar ist allerdings noch, wer von diesen Regeln im Detail betroffen sein wird. Wie Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Montag sagte, soll die Abgrenzung je nach Anzahl der Nutzer erfolgen.
Mehrere Verhandlungsrunden haben diese Woche keine Einigung gebracht, die Gespräche der Regierungskoalition sollen kommende Woche fortgesetzt werden. Inhaltliche Details wollten die Ministerien nicht preisgeben. Zuletzt war unter anderem noch offen, welche Unternehmen von den neuen Regeln zur “Plattformverantwortlichkeit” betroffen sein sollen. Im Gespräch war sowohl eine von Karoline Edtstadler angekündigte Nutzergrenze als auch ein Anknüpfen am (allenfalls weltweiten) Umsatz der Unternehmen.
Angekündigt haben ÖVP und Grüne Regeln, die ein schnelleres Löschen von Hasspostings (mit einem gerichtlichen Unterlassungsbefehl) ermöglichen sollen. Für betroffene Nutzer, deren Postings gelöscht wurden, soll es ein Beschwerdeverfahren geben, wie Edtstadler und Zadic vorige Woche im “Standard” ankündigten. Damit soll “Overblocking” verhindert werden – also überschießende Eingriffe in die Meinungsfreiheit aufgrund von “Hass im Netz”-Bestimmungen. Ab wie vielen Nutzern die neuen Regeln der Initiative gegen “Hass im Netz” gelten sollen, war zuletzt unklar. Im Gespräch war dem Vernehmen nach eine Grenze von 100.000. Über die Auslegung, was eine Hassbotschaft beinhalten muss, um beanstandet werden zu können, wurde ebenfalls nichts verraten.
Was auch immer die Regierung in diesem Bereich plant, muss bei der EU-Kommission in Brüssel angemeldet werden. Ab dieser Notifikation gilt eine zumindest dreimonatige Stillhaltefrist, bevor die neuen Regeln beschlossen und in Kraft gesetzt werden dürfen. Sollte es nach der Begutachtung zu “grundlegenden Änderungen” am Entwurf kommen, würde diese Frist neu zu laufen beginnen, hieß es am Freitag im Verfassungsministerium.
Vorgesehen sind außerdem strafrechtliche Verschärfungen. So soll Verhetzung nicht nur strafbar sein, wenn sie sich gegen ganze Bevölkerungsgruppen richtet, sondern auch wenn gegen einzelne Personen gehetzt wird, die diesen Gruppen angehören. Und “Upskirting” – also das verdeckte Fotografieren des Intimbereichs – wird unter Strafe gestellt.
Bei der Reform der Auskunftspflichten des Staates gegenüber Bürgern soll das derzeitige Amtsgeheimnis gestrichen und durch eine Informationspflicht mit mehreren Ausnahmen ersetzt werden. Diskutiert wurde zuletzt dem Vernehmen nach darüber, welche Informationen Ämter und Behörden von sich aus offenlegen müssen und wer über die Auskunftspflicht wachen soll. Aktivisten und NGOs würden für einen Informationsfreiheitsbeauftragten plädieren, der jedoch in dieser Form im Regierungsprogramm und im Zuge der Initiative gegen Hass im Netz nicht vorgesehen sei. Für die Reform ist eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig.
(APA/red)
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