Chronik

Gesetzes-Pfusch aus Gesundheitsministerium vor Korrektur

© APA/Gindl

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat am Montag am Rande einer Pressekonferenz in Salzburg eine baldige Reparatur der geltenden Corona-Verordnungen in Aussicht gestellt. “Das Gesundheitsministerium arbeitet derzeit an einer neuen Richtlinie, die bundesweit gelten soll.” Wann diese kommen soll, konnte Nehammer aber noch nicht sagen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof einige Verordnungen als gesetzeswidrig befunden hat, fehlt der Exekutive die rechtliche Grundlage zum Strafen und Kontrollieren ohne explizite Aufforderung durch eine zuständige Landesgesundheitsbehörde.

Verfassungsgerichtshof schiebt Verordnungspfusch Riegel vor

Nachdem die Höchstrichter die bereits außer Kraft getretenen Ausgangsbeschränkungen gekippt haben, hat die Polizei in einigen Bundesländern auch die Durchsetzung der formal noch gültigen, von Juristen aber ebenfalls angezweifelten, Abstands- und Maskenregeln eingestellt. Mit dem “Fleckerlteppich” beim Umgang mit Corona-Regeln nach dem VfGH-Entscheid am vergangenen Mittwoch – die Vorgehensweisen der Landespolizeidirektionen reichen von der Aussetzung von Strafen bis zum Weitermachen wie bisher – hatte Nehammer augenscheinlich keine Freunde. “Aber wenn die Rechtsrundlage nicht mehr gegeben ist, darf die Polizei nicht mehr einschreiten.”

Er sei für ein akkordiertes Vorgehen in ganz Österreich, sagte der Innenminister. Bis zum Vorliegen einer neuen Regelung sollten die Polizeidirektionen der Länder mit den jeweiligen Gesundheitsbehörden Rücksprache halten und die weitere Vorgehensweise in ihrem Wirkungsbereich klären.

Gesundheitsbehörden der Länder an der Macht

Zum aktuellen Coronavirus-Cluster in St. Wolfgang erklärte Nehammer, die Polizei könne die Rolle, die ihr die Landesgesundheitsbehörden zuweise, jederzeit erfüllen – etwa die stichprobenartige oder ständige Kontrolle von Verordnungen. Das treffe etwa auf die seit Montag geltende Regelung für abreisende Gäste im Tourismusort zu. Urlauber in St. Wolfgang müssen bei der Abfahrt einen Zettel ausfüllen, von wo sie kommen, wohin sie reisen, und ob sie getestet worden sind und diesen bei Nachfrage auch vorweisen können.

St. Wolfgang Negativbeispiel für Tourismuswerbung

Eine Quarantäne für den Ort oder einzelne Ortsteile zeichne sich aber nicht ab. “Weil man in der Lage ist, die Cluster rasch zu identifizieren und die Menschen zu isolieren.” Auch Betriebsschließungen seien nicht angedacht. Ziel sei es immer gewesen, flächendeckende Maßnahmen zu verhindern. In wie weit der Cluster im Ort im angekündigten Corona-Ampelsystem des Bundes beurteilt worden wäre, konnte Nehammer heute nicht sagen. Die ersten “Pflöcke” der Ampelregelung sollen ihm zufolge beim Ministerrat am Donnerstag präsentiert werden.

Polizeischüler unter Covid-19 Verdacht

Detail am Rande: Ein Termin des Innenministers in der neuen Polizeischule in der Stadt Salzburg ist am Montag kurzfristig abgesagt worden. Bei einem Polizeischüler war ein Covid-19-Verdacht aufgetreten. Wie eine Sprecherin der Polizei zur APA sagte, werde die Klasse abgesondert, bis das Testergebnis vorliege.

(APA/red)

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