Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Eva Glawischnig im von den Grünen initiierten Musterprozess gegen Facebook recht gegeben. Der Revisionsrekurs von Facebook war nicht erfolgreich, teilten die Grünen mit. Damit wird eine Unterlassungsverfügung des Handelsgerichts wieder hergestellt, Facebook muss das inkriminierte Posting weltweit löschen, bestätigte der OGH. Die einstweilige Verfügung gilt auch für wort- und sinngleiche Äußerungen. Bis das Hauptverfahren beginnt und Schadenersatz geltend gemacht werden kann, wird man sich noch öfters mit den Beleidigungen gegen Eva Glawischnig auf Facebook auseinandersetzen. Bislang wurde lediglich die Sichtsperre einiger Memes für User aus Österreich erwirkt.
Anlassfall war eine Klage, die Glawischnig noch vor ihrem Rücktritt als Chefin der Grünen 2017 gegen das soziale Netzwerk angestrengt hatte, nachdem sie in Postings beleidigt worden war. Das Oberlandesgericht Wien urteilte, dass der Konzern die entsprechenden Kommentare weltweit löschen und auch gleich lautende Beleidigungen offline nehmen muss. Der Oberste Gerichtshof schickte den Fall schließlich zum EU-Höchstgericht nach Luxemburg, das im Oktober 2019 entschied, dass das EU-Recht einer weltweiten Löschung nicht entgegenstehe. Die Letztentscheidung lag beim OGH.
Die Unterlassungsverfügung sei ausreichend bestimmt und schaffe keine unverhältnismäßige Kontrollverpflichtung für Facebook, heißt es in der Entscheidung, die der APA vorliegt. Facebook muss die Veröffentlichung und/oder die Verbreitung von Glawischnig zeigenden Lichtbildern unterlassen, wenn im Begleittext die wörtlichen und/oder sinngleichen Behauptungen, die Klägerin sei eine "miese Volksverräterin" und/oder ein "korrupter Trampel" und/oder Mitglied einer "Faschistenpartei" verbreitet werden.
(Anm.: Die Redaktion distanziert sich von derartigen Äußerungen und wiederholt die Beleidigungen nicht, um Frau Eva Glawischnig erneut zu diskreditieren. Vielmehr soll bewusst gemacht werden, dass angestrebte "Hass im Netz"-Gerichtsverfahren mitunter längst verschmerzte Wunden Jahre später neu aufreissen können, und politisches Engagement auch nach der Karriere eines Politikers das Leben beeinflusst. Frau Glawischnig ist mittlerweile Privatperson, hat sich derweil nicht öffentlich zum Gerichtsentscheid geäußert, und keine politischen Statements abgegeben, seit sie sich aus der Politik verabschiedet hat.)
Der Beitrag wurde nach Erlassung der einstweiligen Verfügung durch das Handelsgericht Wien nur in Österreich gesperrt. Die Grünen fordern von Facebook nun "die unverzügliche Löschung des inkriminierten Postings". Glawischnig hatte selbiges gefordert und dürfte mit dem Urteil nun zufrieden sein.
"Das vorliegende Urteil unterstreicht, dass Facebook laufend Verstöße gegen die Unterlassungsverpflichtung begeht. Es zeigt uns aber auch, wie wichtig die vereinfachte und beschleunigte Rechtsdurchsetzung bei der Bekämpfung von Hass im Netz ist. Mit dem Gesetzespaket gegen Hass im Netz, das demnächst im Parlament beschlossen werden wird, schaffen wir den Rahmen dafür und nehmen Facebook und Co. in die Verantwortung", hieß es in einem schriftlichen Statement der Grünen Klubchefin Sigrid Maurer gegenüber der APA.
Die Entscheidung betrifft das Sicherungsverfahren, das Hauptverfahren beginnt erst. Darin wird es unter anderem um die Herausgabe der Userdaten, um Schadenersatzansprüche sowie um die Frage der Urteilsveröffentlichung gehen, sagte Medienanwältin Maria Windhager zur APA, die Glawischnig in dem seit 2016 laufenden Verfahren vertritt.
(APA/red)
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