Chronik

Hygiene-Unterricht an Schulen bis Semesterende

© APA (dpa)/Fabian Strauch

Alle Schüler an den Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen und Sonderschulen kehren am 18. Mai in ihre Klassen zurück. Das hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) bei seinem Pressestatement am Freitag bekanntgegeben. Für alle anderen Schüler – ausgenommen Abschlussklassen – startet der Unterricht wieder nach Pfingsten am 3. Juni. Die Schule findet dabei im “Schichtbetrieb” statt. Die Klassen werden geteilt, die eine Hälfte ist von Montag bis Mittwoch an der Schule, die andere am Donnerstag und Freitag. In der Woche darauf ist es umgekehrt. An den Schulen herrscht außerhalb des Klassenzimmers Maskenpflicht, auch weitere Hygieneauflagen gelten. Turn- und Musikunterricht entfallen.

Bildungsminister Heinz Faßmann gab Pressestatement zum Thema “Etappenplan für die Schulöffnung” | © APA/Helmut Fohringer

Bis zum Sommer finden außerdem keine Schularbeiten mehr statt. An den Volksschulen wird aufs Sitzenbleiben verzichtet, an den anderen Schulen können Schüler mit einem Fünfer jedenfalls und mit mehreren Fünfern nach Beschluss der Klassenkonferenz aufsteigen. Für die Benotung wird der Leistungsstand vor der Schulschließung plus die Leistungen im Distance Learning bzw. in der letzten Präsenzphase an den Schulen herangezogen.

Mund-Nasen-Schutz für Kinder

Für die Wiederöffnung der Schulen legte das Bildungsministerium ein “Hygienehandbuch” vor, in dem das Verhalten von Schülern und Lehrern bis ins Detail geregelt ist. Die Empfehlungen im Manual samt Checkliste für die Vorgehensweise bei der Matura und Info-Plakaten gelten auch für Kindergärten, werden aber laut Ministerium dort und bei Schulkindern mit Einschränkungen nicht alle umsetzbar sein.

Betreten werden darf das Schulhaus nur mit Mund-Nasen-Schutz. Für Schüler müssen diesen grundsätzlich die Eltern besorgen, Lehrern wird er von der Schule gestellt. Nach Möglichkeit sollen die Schüler zeitversetzt im Haus eintreffen, über ein “Leitsystem (z.B. Bodenmarkierungen)” soll das Einhalten von mindestens einem Meter Abstand gewährleistet werden. Eltern dürfen nur mit Termin ins Haus. Für sie heißt es wie für Schüler und Lehrer unmittelbar nach dem Eintreten und noch mehrmals über den gesamten Tag: “Hände waschen!”, und zwar “mindestens 30 Sekunden, die Wassertemperatur spielt dabei keine Rolle”.

Nicht schreien oder laufen

Im Schulhaus ist auf sämtlichen Wegen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, nur am Sitzplatz kann er abgenommen werden. Über den richtigen Umgang damit sollen Schulärzte und Plakate im Schulhaus informieren. Zusätzlich werden alle dazu aufgefordert, stets einen Meter Abstand zu halten, nicht ihr Gesicht zu berühren und die Husten-Etikette einzuhalten. “Nicht schreien oder laufen”, heißt es außerdem auf einem der Plakate. Ausnahmen von den Vorgaben gibt es bei den Unter-Sechsjährigen: Ist in emotional aufwühlenden Situationen oder etwa bei Hilfeleistungen wie beim An- oder Ausziehen das Abstandhalten nicht möglich, sollen die Pädagoginnen zumindest einen Kontakt auf Gesichtshöhe vermeiden. In Kindergärten sollen die Pädagoginnen außerdem abwägen, ob ein Mund-Nasen-Schutz die Kinder verängstigen oder hemmen könnte.

Zeigt eine Person im Gebäude Symptome, soll umgehend die Gesundheitshotline 1450 angerufen werden. Wer sich krank fühlt, soll daheimbleiben. Dasselbe wird Mitgliedern der Risikogruppe empfohlen, für betroffene Schüler soll es weiter Distance Learning geben.

Versammlungen unerwünscht

Im Schulgebäude sollten laut “Hygienehandbuch” Versammlungen “strikt vermieden werden”, Wechsel von Gruppen oder Klassen soll es nur in bestimmten Fällen geben. Damit sich möglichst wenige Schüler unterschiedlicher Klassen begegnen, bleiben jene mit ungerader Bezeichnung (1. Klasse, 3. Klasse etc.) während der Pause im Klassenzimmer. Im Unterrichtsraum selbst ist die Sitzordnung so zu organisieren, dass zwischen allen Personen in jede Richtung mindestens ein Meter Abstand bleibt. In den Pausen soll jeweils gelüftet werden. Gegenstände sollen möglichst nicht gemeinsam verwendet werden, vor allem in den Kindergärten. Bei Kontakt mit Speichel müssen diese sofort desinfiziert werden.

Kein persönlicher Kontakt zu Lehrern

Externe Zusatzangebote (z.B. musikalische Frühförderung) sowie Ausflüge und Feste mit externen Personen sind vorerst verboten, bei Sprechstunden und Elterngesprächen wird ein Ausweichen auf das Telefon empfohlen. Im Konferenzzimmer ist ebenso wie beim Buffet eine maximale Anzahl von Personen im Raum vorzusehen.

Neben Empfehlungen für das Reinigungspersonal und Betreiber von Schulküchen sind auch die speziellen Regelungen für die Zentralmatura und weitere schriftliche oder mündliche Prüfungen angeführt: Die Prüflinge müssen gestaffelt an die Schule kommen, sich sofort nach dem Ankommen die Hände waschen und zum zugeteilten Prüfungsraum gehen. Nur während der Prüfung müssen sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Kandidaten, die selbst zur Risikogruppe gehören oder mit einer besonders gefährdeten Person zusammenleben, können ihre Prüfung entweder in einem separaten Raum mit eigener Prüfungsaufsicht ablegen. Alternativ können sie beim ersten Nebentermin im Herbst antreten.

(APA)

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