Justizministerin Alma Zadic (Grüne) muss dem Untersuchungsausschuss das gesamte Ibiza-Video vorlegen und zwar "ungeschwärzt". Das hat der Verfassungsgerichtshof in einem Freitag veröffentlichten Erkenntnis entschieden. SPÖ, FPÖ, Neos und auch die Grünen hatten sich an die Höchstrichter gewandt, weil der Ausschuss nur eine teils abgedeckte Version des Videos und geschwärzte Transkripte von Zadic erhalten hatte. Dies war unzulässig, weil das Ministerium die Schwärzungen nicht begründete.
Die vier Parteien hatten sich an das Verfassungsgericht gewandt, weil Justizministerin Alma Zadic (Grüne) dem Ausschuss lediglich eine geschwärzte Version des Ibiza-Videos übermittelt hatte. Dabei hatte die Korruptionsstaatsanwaltschaft am 8. Juni 2020 das vollständige Videomaterial erhalten. Dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wurden aber nur jene Teile und Abschriften des Videos, die für die strafrechtlichen Ermittlungen als relevant eingestuft wurden.
Diese Vorgehensweise hat der Verfassungsgerichtshof nicht akzeptiert. In ihrem Erkenntnis betonten die Höchstrichter, dass Zadic verpflichtet ist, auch Unterlagen vorzulegen, die formal nicht zum Ermittlungsakt der Staatsanwaltschaft genommen wurden. Auch die im Verfahren vorgebrachte Behauptung des Justizministeriums, wonach die geschwärzten Passagen gar nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst wären, lassen die Verfassungsrichter nicht gelten. Sie betonen, dass dieses Argument schon zuvor dem Ausschuss gegenüber hätte vorgebracht und begründet werden müssen.
"Der pauschale Verweis allein darauf, dass bestimmte Akten und Unterlagen nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst seien, kann das Zurückhalten von Informationen allerdings nicht rechtfertigen", heißt es im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Und: "Die Bundesministerin für Justiz ist verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss (...) das Ton- und Bildmaterial des 'Ibiza-Videos' und die dazugehörigen Transkripte im Umfang des Gegenstandes der Untersuchung unabgedeckt (ungeschwärzt) vorzulegen."
Allerdings hat die Justiz weiterhin die Möglichkeit, jene Unterlagen zurückzuhalten, deren Weitergabe die Ermittlungen gefährden würde. Auch das hält der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis fest. In diesem Fall müsste Zadic ein "Konsultationsverfahren" einleiten. Die nun ausgesprochen Vorlageverpflichtung hindere Zadic nicht daran, ein solches Verfahren zu verlangen, wenn sie dies für erforderlich erachten sollte, heißt es in dem Erkenntnis. Sollte es dabei Meinungsverschiedenheiten geben, wäre wieder der Verfassungsgerichtshof am Zug.
(APA/red)
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