Am Montagfrüh haben Polizisten und Verfassungsschützer Razzien gegen Personen und Vereine durchgeführt, die die Muslimbruderschaft und die radikal-islamische Hamas unterstützen sollen. Die Muslimbrüder würden auf eine Spaltung der Gesellschaft und eine Stärkung des Einflusses des politischen Islam abzielen. Ermittelt wird gegen mehr als 70 Beschuldigte. 60 Wohnungen, Häuser sowie Geschäfts- und Vereinsräumlichkeiten in Niederösterreich, der Steiermark, in Kärnten und Wien wurden durchsucht. Eine Verbindung mit dem Terroranschlag in Wien gibt es laut Staatsanwaltschaft nicht.
Es besteht der Verdacht der terroristischen Vereinigung, der Terrorismusfinanzierung, der staatsfeindlichen Verbindungen, der kriminellen Organisation und der Geldwäscherei. Ansonsten zeigte man sich bei der Grazer Staatsanwaltschaft recht zugeknöpft angesichts der heiklen Thematik. Bestimmte Orte oder Vereine, die Ziel der Razzien waren, wurden nicht genannt.
In Folge der Razzien wurden 30 Personen festgesetzt. Bei den Vorführungen von den Beschuldigten zur Vernehmung handelt es sich nicht um Festnahmen, wurde seitens der Staatsanwaltschaft gesagt. Ob es sich bei den Personen um Männer oder Frauen handle, wurde nicht gesagt. Auch zu weiteren Details wie etwa Staatsangehörigkeit gab es keine Angaben.
Die Aktionen seien über ein Jahr lang vorbereitet worden. Es wurde betont, dass sich die Maßnahmen nicht gegen Muslime oder gegen den Islam richte. Die Muslimbruderschaft sei keine Religionsgemeinschaft, sondern stehe für religiös motivierten, politischen Extremismus, so die StA.
Mit den Razzien, seien "Wurzeln des politischen Islams gekürzt" worden, teilte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) mit. "Wir gehen gegen diese kriminellen, extremistischen und menschenverachtende Organisationen mit aller Härte und allen Möglichkeiten des Rechtsstaats vor", betonte er in einem der APA übermittelten Statement. Das Innenministerium will am Vormittag weitere Details zu den Razzien und Festnahmen bekanntgeben.
Laut Polizei Steiermark waren mehrere hundert Beamte österreichweit in die Aktion eingebunden. Begonnen wurde um 5.00 Uhr. Es waren neben den regulären Einheiten auch Spezialkräfte wie Diensthundeführer, Kriminalpolizisten und Leute vom Landesamt für Verfassungsschutz dabei. Sichergestellt wurden elektronische Geräte wie Handys und Computer, aber auch einfache Dokumente. In der Steiermark gab es Hausdurchsuchungen in Graz, Graz-Umgebung und im Bezirk Liezen.
Bei der Muslimbruderschaft handle es sich laut Staatsanwaltschaft um eine weltweit agierende, radikal-islamistische, massiv judenfeindliche Vereinigung, deren Hauptziel es ist in allen Ländern der Erde einen islamischen Staat (Kalifat) auf Grundlage islamischen Rechts (Scharia) einzuführen. Die Muslimbruderschaft trete in Europa und Nordamerika zwar mit der Behauptung des Gewaltverzichts zur Durchsetzung ihrer Ziele auf. Sie unterhalte nach den bisherigen Ermittlungen jedoch tatsächlich Kontakt zu terroristischen Vereinigungen und enge ideologische und finanzielle Beziehungen zu radikal-islamistischen Gruppierungen im syrisch-irakischen Bürgerkrieg.
So unterstützen nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen auch Vertreter der Muslimbruderschaft in Österreich unabhängig von ihren Herkunftsländern die Tätigkeit der 1987 als Zweig der Muslimbruderschaft gegründeten, palästinensischen Terrororganisation Hamas. Ziel der Hamas ist die Zerstörung des Staates Israel und die Gründung eines islamischen Staates mit Jerusalem als Hauptstadt. Diese Strategie der Hamas sei somit als Teil der Gesamt-Strategie der Muslimbruderschaft zu sehen, hieß es in der Aussendung am Montag.
Die Staatsanwaltschaft Graz betonte, dass sich die Aktion nicht gegen den Islam richte. Vielmehr sollen die durchgeführten Maßnahmen auch dem Schutz der Muslime dienen, deren Religion für die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideologien missbraucht werde. "Die Ziele der Muslimbruderschaft und das von dieser angestrebte politische, totalitäre System, welches weder die Souveränität des Volkes noch die Prinzipien von Freiheit und Gleichheit gewährleistet, sind mit den Grundprinzipien der Verfassung der Republik Österreich und der österreichischen Gesellschaft sowie allgemein mit dem westlichen Demokratieverständnis von Koexistenz, Gleichstellung von Männern und Frauen und politischer Ordnung nicht kompatibel", stellte die StA fest.
(APA/red)
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