Neun Wochen nach Schließung der Schulen aufgrund der Corona-Pandemie kehren am Montag rund die Hälfte der 700.000 Schüler an Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen und Sonderschulen in ihre Klassen zurück. Aufgrund der Corona-Vorgaben werden Klassen ab 19 Schülern in zwei gleich große Teile geteilt, die sich in bestimmten Tages-Intervallen mit Unterricht abwechseln. Während eine Gruppe Unterricht in der Schule erhält, wird die andere Gruppe lediglich betreut.
Bis zum Sommer finden außerdem keine Schularbeiten mehr statt. An den Volksschulen wird aufs Sitzenbleiben verzichtet, an den anderen Schulen können Schüler mit einem Fünfer jedenfalls und mit mehreren Fünfern nach Beschluss der Klassenkonferenz aufsteigen. Für die Benotung wird der Leistungsstand vor der Schulschließung plus die Leistungen im Distance Learning bzw. in der letzten Präsenzphase an den Schulen herangezogen.
Dass Kinder auf dem gesamten Schulweg eine Maske tragen müssen, war eine Fehlinformation. Einige Schulen hatten diese allgemeine Aufforderung weitergegeben, weil ein Pressepapier des Bildungsministeriums eine „Maskenpflicht am Weg in die Schule und am Weg nach Hause“ in ihren Corona-Regeln erörterte. Das Ministerium stellte inzwischen klar, dass ein Mund-Nasen-Schutz nur in öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen ist.
Der Schultag beginnt mit einem ausgiebigen Waschen der Hände bzw. deren Desinfektion. In der Schule muss grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, der erst am Platz in der Klasse abgenommen werden darf. Schularbeiten gibt es keine mehr, Turn- und Nachmittagsunterricht entfallen grundsätzlich. Eltern wurden in Briefen von Elternvereinen darauf hingewiesen, die Regeln vorab mit ihren Kindern zu üben.
Im Schulgebäude sollten laut “Hygienehandbuch” Versammlungen “strikt vermieden werden”, Wechsel von Gruppen oder Klassen soll es nur in bestimmten Fällen geben. Damit sich möglichst wenige Schüler verschiedener Klassen begegnen, bleiben jene mit ungerader Bezeichnung während der Pause im Klassenzimmer. Im Unterrichtsraum selbst ist die Sitzordnung so zu organisieren, dass zwischen allen Personen in jede Richtung mindestens ein Meter Abstand bleibt, lauten die Corona-Regeln an Schulen.
An Unterrichtstagen soll in Volksschulen keine Hausaufgaben geben. Die dürften an den Betreuungstagen zu erledigen sein. Lehrer und Lehrerinnen geben den Schülern in dieser Zeit Hilfestellung und kontrollieren, ob eine Arbeit erledigt wurde. Korrekturen werden durch die Klassenlehrer unternommen. Grundsätzlich fallen an öffentlichen Schulen nur Kosten für das Mittagessen und die Betreuung beim Mittagessen an. Bis Ende Mai werden keine Kosten erhoben, ab Juni dann wieder für die Tage an denen das Kind angemeldet wurde.
Derzeit gilt: Wenn Eltern ihre Kinder aus Sorge um deren oder die eigene Gesundheit nicht an die Schule zurückkehren lassen wollen, gelten sie (wie im Krankheitsfall) als entschuldigt und müssen den Lernstoff stattdessen daheim bearbeiten. Dafür braucht es kein ärztliches Attest, lediglich eine Mitteilung an die Schulleitung bzw. den Klassenvorstand.
(APA/red)
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