Chronik

Verordnung repariert Einreise für ausländische Pflegekräfte

Eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht ab Samstag zwei Neuerungen für die Einreise und Durchreise durch Österreich vor. Der regelmäßige Pendlerverkehr wird erleichtert: Die Einreise für Berufspendler aus Ländern, für die eine Reisewarnung gilt, wird ohne Einschränkung ermöglicht. Damit ist die Einreise für ausländische Arbeitnehmer nach Österreich, etwa für Pflegekräfte und Tourismusangestellte, auch ohne negativen Covid-19-Test gestattet. Andererseits wird das Ausfüllen eines Formulars für die Ein- und Durchreise verpflichtend gemacht. Auch Deutsche, die aus Kroatien kommend über Österreich nach Deutschland reisen, müssen eine Erklärung abzugeben.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober bei einer PK über die  Auswirkungen des Lock-Down | © APA/Fohringer

Verordnung aus dem Gesundheitsministerium

Gesundheitsminister Rudolf Anschober machte unlängst einheimische Jugendliche, die aus dem Urlaub zurückkehren, für ein Ansteigen angemessenen Infizierten mitverantwortlich. Ein kleiner Teil der Jugendlichen hätte nicht ausreichend Risikobewusstsein, so Anschober.  Sie mögen sich "zusammen reißen" klagte er gar auf Twitter. Tausende ausländische Arbeitskräfte ins Land zu lassen, die größtenteils in Berufen tätig sind, die eigentlich als hochriskant einzustufen wären, brauchen nun keinen Test mehr. Das könnte die Opposition erneut zu Kritik an Rudolf Anschober anstacheln.

Pflegekräfte brauchen keinen Corona-Test

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zeigte sich über die neue Pendlerregelung erfreut. Allein in der Steiermark arbeiten rund 4.000 Arbeitskräfte aus Kroatien, die meist wöchentlich pendeln. Sie sind mit der neuen Verordnung von der Verpflichtung der Vorlage eines negativen Covid-19-Tests oder einer zehntägigen Heimquarantäne ausgenommen, erläuterte ein WKÖ-Sprecher. Die Neuregelung soll zudem auch die Bedarfsdeckung an Pflegekräften gewährleisten. Rund 33.000 Personen sind in Österreich auf die 24-Stunden-Pflege angewiesen. Etwa 60.000 Pflegekräfte betreuen diese Menschen, etwa die Hälfte davon kommt aus Rumänien, für das ebenso wie für Kroatien eine Reisewarnung gilt. Die ungehinderte Einreise für ausländische Arbeitnehmer nach Österreich sei deshalb notwendig.

Ankunft des ersten Korridorzuges mit rumänischen Pflegerinnen am Montag, 11. Mai 2020, am Flughafen in Wien-Schwechat | © APA/Fohringer

Auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf betonte: "Mit der Novelle der Einreiseverordnung sind wichtige, von uns geforderte Punkte für den heimischen Wirtschaftsstandort auf dem Wege der Umsetzung." Die Erleichterung für Pendler sei "ein wichtiger Schritt, um den Standort zu stärken. Denn gerade im grenznahen Bereich sind viele heimische Betriebe auf Fachkräfte aus dem Ausland dringend angewiesen", betonte Kopf. Da eine einfache Einreise für ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wieder möglich sein werde, könnten diese nun wieder in die österreichischen Betriebe zurückkehren.

Formular statt Heimquarantäne

Eine weitere Änderung in der Verordnung betrifft das verpflichtende Ausfüllen eines Formulars für Reisende, die aus Ländern, in denen keine stabile Pandemie-Situation herrscht, ein- oder durchreisen. Eine Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, die Betroffenen müssen dies aber bestätigen. Anderenfalls müssen sie sich zu einer zehntägigen Heimquarantäne verpflichten, sofern sie keinen negativen Coronatest vorlegen können.

Durchreisende müssen Erklärung ausfüllen

Auf Nachfrage erklärte das Gesundheitsministerium der APA am Samstagvormittag, dass etwa auch Deutsche, die aus Kroatien nach Deutschland reisen, die Erklärung auszufüllen haben. Die Reisenden müssen sich entweder an der österreichischen Grenze zur Durchreise ohne Zwischenstopp verpflichten. Ausnahmen seien Autopannen, kurzes Tanken und WC-Pausen, erklärte ein Sprecher. Sollten sie aber einen längeren Zwischenstopp in Österreich geplant haben, sei ein negativer Coronatest oder eine Quarantäne erforderlich.

Wegen der Corona-Krise gibt es Kontrollen an den Grenzen | © APA (dpa)/Peter Kneffel

Aussenpolitik mit Einreisebeschränkungen

Das Gesundheitsministerium zählt folgende Länder auf, für die derzeit Einreisebeschränkungen gelten: Ägypten, Albanien, Bangladesch, Weißrussland (Belarus), Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Kroatien, Mexiko, Republik Moldau, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Senegal, Serbien, Spanien (inklusive ab Montag 0.00 die Balearen, ausgenommen sind die Kanaren), Südafrika, Türkei, Ukraine, USA und die Provinz Hubei in China.

Bei der Einreise aus Risikogebieten ist ein negativer Coronatest vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Wer keinen negativen PCR-Test vorweisen kann, der muss sich in zehntägige Quarantäne begeben und dort innerhalb von 48 Stunden einen Coronatest veranlassen. Ist dieser negativ, darf man die Quarantäne verlassen.

(APA/red)

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Redaktion

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