Der mit Spannung erwartete Bericht des Rechnungshofs zum Heeresgeschichtlichen Museum (HGM) attestiert dem Haus "gravierende Mängel". Der am Freitag veröffentlichte Bericht listet eine ganze Reihe an Missständen auf. So ergab sich im Zuge der Prüfung sogar der Verdacht möglicher strafrechtlich relevanter Tatbestände. Auch habe das Ministerium seine Dienst- und Fachaufsicht "nur unzureichend" wahrgenommen. Empfohlen wird auch eine Evaluierung der Organisationsform.
Insgesamt schließt der Bericht mit 90 Empfehlungen an das Museum sowie das Verteidigungsministerium. Zu den erhobenen Kritikpunkten zählt unter anderem das "Nichtbeachten rechtlicher Vorschriften" und das "Fehlen eines gesamthaften wirtschaftlichen Überblicks", dazu kommen Missstände im Bereich der Sammlungen sowie das Fehlen von "Compliance-Bewusstsein". Neben den "zahlreichen und gravierenden Mängeln in der Führung des Heeresgeschichtlichen Museums" kritisieren die Prüfer auch "die unzureichende Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht durch das Ministerium", weshalb dem Verteidigungsministerium empfohlen wird, "die Eignung der Organisationsform des Heeresgeschichtlichen Museums als nachgeordnete Dienststelle zu evaluieren und mit anderen Organisationsformen von Bundesmuseen kritisch zu vergleichen".
In einer Stellungnahme hielt Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) bereits fest: "Das Museum wird Teil meines Ressorts bleiben, etwas Gegenteiliges steht nicht zur Debatte." Man werde allerdings die Ergebnisse der Prüfung umgehend an die aktuelle HGM-Kommission unter der Leitung von Wolfgang Muchitsch weiterleiten, "um die Prüfungsergebnisse in seine Arbeit einfließen zu lassen". Den Handlungsbedarf im HGM bezeichnete Tanner als "enorm": "Wir werden hier nicht tatenlos zusehen." Eine Neuausschreibung der Direktion folge in Kürze.
Kritik wird seitens der Rechnungshofs auch am Umgang mit der HGM-Sammlung geübt: Das Haus verfüge über "keinen gesamthaften Überblick über seinen Sammlungsbestand", da seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs keine vollständige Aktualisierung des Inventars erfolgt sei. Daher habe das Museum "bis heute keine vollständige Kenntnis über die Verluste durch Kriegs- und Nachkriegseinwirkungen". Teile des Sammlungsbestands seien nicht auffindbar, hervorgehoben wird in dem Bericht etwa das Nichtauffinden dreier Briefe von Egon Schiele aus dem Frühjahr 1918 an den damaligen Museumsdirektor. Zwar wüssten drei Sammlungsleiter seit Anfang 2016 über das Fehlen der Briefe Bescheid, "sie informierten die Direktion des Museums allerdings nicht".
Im Rahmen der Gebarungsüberprüfung stellte der RH weiters fest, dass in der Sammlung "Waffen und Technik" ein Gesamtüberblick über den Sammlungsbestand an Panzern und anderem Großgerät fehlte. So waren etwa drei Schützenpanzer Saurer und vier Jagdpanzer Kürassier nicht inventarisiert, obwohl diese dem Heeresgeschichtlichen Museumin den Jahren 2008 bzw. 2011 übergeben worden waren.
Beim genannten möglicherweise strafrechtlich relevanten Tatbestand handelt es sich um "mehrere Missstände" rund um die Depots am Garnisonsstandort Zwölfaxing. Im Rahmen der Vor-Ort-Prüfung seien die Prüfer auf mehrere Bunker - gefüllt mit Panzerersatzteilen unbekannter Herkunft - gestoßen. Laut Direktion des Museums habe man erst durch den Rechnungshof von diesem Bestand an Panzerersatzteilen erfahren. Das Heeresgeschichtliche Museum beantragte noch während der laufenden Prüfung beim Ministerium die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Bediensteten, der über die Schlüssel der Bunker verfügte - insbesondere wegen des Verdachts der "unbefugten Innehabung von Kriegsmaterial".
Hier hält Tanner fest, dass sich der Verdacht des unbefugten Besitzes von Kriegsmaterial in der Kaserne Zwölfaxing nach ressortinterner Prüfung "als unzutreffend herausgestellt" habe. Die dem HGM zugeordneten Objekte seien vollständig vorhanden, elektronisch erfasst und inventarisiert. Zum Vorbringen des Ministeriums, dass sich der Verdacht gerichtlich strafbarer Handlungen nicht bestätigt habe, entgegnete der RH, dass der Sachverhalt der Panzerersatzteile unbekannter Herkunft an die zuständige Strafverfolgungsbehörde zur endgültigen Beurteilung des Vorliegens gerichtlich strafbarer Handlungen übermittelt wurde.
Ein weiterer Kritikpunkt richtet sich an den Umgang des Direktors mit dem Haus nahestehenden Vereinen. M. Christian Ortner habe zur Zeit der Prüfung mehrere Vorstandsfunktionen in Vereinen innegehabt, die dem Museum eng verbunden seien. Der Rechnungshof kritisiert, dass mehrere Vereine ohne Genehmigung des Ministeriums ihren Vereinssitz an der Adresse des Heeresgeschichtlichen Museums haben. "In der engen personellen, räumlichen und organisatorischen Verflechtung liegt ein Risiko für Interessenkonflikte."
Auffallend ist auch der Punkt "Krankenstände" in dem Bericht, in dem von einer "auffallend hohen Anzahl durchschnittlicher Krankenstandstage" die Rede ist. "Diese betrugen im Durchschnitt im Zeitraum 2014 bis 2018 zwischen rd. 27 Tagen und rd. 52 Tagen pro Person und Jahr." Der Rechnungshof vergleicht dazu den österreichweiten Durchschnitt von rd. 12,6 Tagen pro erwerbstätiger Person und Jahr.
Auch bei den Ankäufen hagelte es Kritik. Besonders pikant: Das Heeresgeschichtliche Museum kaufte 54 Objekte aus dem Eigentum des Direktors und seines Stellvertreters, "obwohl keine gesonderten Vorgaben für Ankäufe von eigenen Bediensteten vorlagen, wie dies internationale Richtlinien aufgrund der Problematik der Befangenheit vorgeben".
In der Schlussempfehlung finden sich 90 Empfehlungen durch den Rechnungshof, wobei sich 55 davon direkt an das HGM richten, der Rest betrifft das Verteidigungsministerium.
(APA/red)
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