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EU-Kommission deckelt Kostenersatz für abgesagte Events

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Die EU-Kommission hat für den von der Regierung angekündigten Veranstaltungs-"Schutzschirm" ihr OK gegeben. Wird eine Veranstaltung Corona-bedingt abgesagt oder kann sie nur eingeschränkt stattfinden, können damit jene Ausgaben, die nicht stornierbar sind, bis zu einer Höhe von 1 Mio. Euro ersetzt werden, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Mittwoch nach unbegrenzt durchführbar sein könnten. Die EU genehmigt den Kostenersatz für abgesagte Events jeweils aufgrund von Behördenerlässen, sofern der Schutzschirm in Anspruch genommen wird. Eine Million Euro deckt bei Großveranstaltungen oftmals nicht die Kosten, was als "Wermutstropfen" nach dem OK der EU angesehen wird.

Köstinger: Veranstaltungen bekommen bei Absagen Kosten ersetzt | © APA/Schlager

Versicherungsleistung für Veranstalter

Die EU-Kommission habe am Vortag "Grünes Licht" gegeben, so Köstinger im Pressefoyer nach dem letzten Ministerrat des Jahres, an dem ein Großteil der Bundesregierung im Kanzleramt teilnahm. Vorerst möglich sein wird ein Kostenersatz von bis zu 1 Mio. Euro. Österreich bemühe sich bei der EU-Kommission um Genehmigung einer Aufstockung dieser "Quasi-Versicherungsleistung" auf drei Mio. Euro pro Unternehmen und pro Veranstaltung, so Köstinger: "Für eine weitere Erhöhung dieses Rahmens stehen wir mit der EU-Kommission in Verhandlungen."

300 Mio. Euro für Kultur und Disco

Insgesamt werden wie geplant 300 Mio. Euro für die angeschlagene Veranstaltungsbranche als Ausfallsgarantien bereitgestellt. Der entsprechende Nationalratsbeschluss wurde bereits gefällt. Der "Schutzschirm" soll für ein breites Spektrum an Veranstaltungen gelten. Dies betrifft etwa Kongresse, ebenso profitieren etwa Kulturfestivals, Theater, Rock- oder klassische Konzerte, Kabaretts, auch Veranstaltungen in Klubs und Diskotheken könnten darunter fallen.

Sollte eine Veranstaltung, obwohl sie coronakonform geplant wurde, wegen steigender Infektionszahlen und entsprechender Maßnahmen abgesagt werden müssen, werden nicht stornierbare Kosten etwa für die Raummiete, Personalkosten oder die Konferenztechnik vom Staat übernommen. Auch wenn die Veranstaltung nicht ganz abgesagt wird, aber nur mit reduzierter Gästezahl stattfinden kann, soll der Kostenersatz wie ein Schutzschirm greifen, sagte Köstinger Ende September. Die Abwicklung wird die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) übernehmen. Gemeinsam mit ihr werden auch die genauen Richtlinien erarbeitet.

Kostenersatz-Richtlinie lässt warten

Anträge sollen ab 15. Jänner 2021 möglich sein und müssen bis spätestens 15. Juni 2021 eingelangt sein. Der Antrag ist für Veranstaltungen möglich, die bis Ende 2022 stattfinden - dies deshalb, da ja für viele Events eine sehr lange Vorlaufzeit notwendig ist. Das erste förderbare Veranstaltungsdatum ist der 1. Februar 2021. Alle Details dazu sollen in einer Richtlinie enthalten sein, die in nächsten Tagen veröffentlicht werden soll, so Köstinger.

"Wir alle gehen davon aus, dass es im Sommer, mit Massentests und der Kombination mit den Impfungen eine Verbesserung geben wird, aber sicher wissen wir das nicht", betonte die Ministerin. Daher sei es gut, dass es den Schutzschirm für Veranstaltungen, die bis Ende 2022 abgehalten werden, gibt. "Alle Veranstaltungen haben eines gemeinsam: eine sehr lange Planungszeit. Diese geht manchmal auch bis zu mehreren Jahren, speziell was Messen und Kongresse betrifft."

Mayer wie immer optimistisch

Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) erklärte, es gehe um Planungssicherheit. Es sei ihr bewusst, dass die Perspektive gerade im Kulturbereich "keine besonders rosige" sei. "Aber: Es gibt eine Perspektive und wir wollen mit diesem Instrument optimistisch in die Zukunft schauen. Wer das Risiko auf sich nimmt, soll das Risiko nur zu einem kleinen Teil tragen müssen."

Finanzierung für Planungssicherheit

Erfreut zeigte sich WKÖ-Präsident Harald Mahrer im Anschluss an die Bekanntgabe: "Die Veranstaltungsbranche ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Dass diese Unterstützungsmaßnahme jetzt auf Schiene gebracht wurde, schafft für die Branche die so dringend notwendige Planungssicherheit." Die auf Vorgaben der EU-Kommission basierende Deckelung bei 1 Million sei jedoch ein Wermutstropfen, "wir hoffen, dass die EU hier noch rasch einlenkt." Für WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf ist der Schutzschirm ein "wichtiges Element zur Krisenbekämpfung".

(APA/red)

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