Es braucht diese Regelungen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gäste bestmöglich vor einer Corona-Infektion zu schützen. Mich freut es sehr, dass sich das bereits vor zwei Wochen von uns an die Regierung übermittelte Sozialpartnerpapier zu einem großen Teil im Präsentierten wiederfindet
, zeigt sich Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida, froh über die angekündigten Pläne der Regierung betreffend der geplanten Wiedereröffnen der Gastronomie am 15. Mai. Einsehbar ist die Verordnung auf der Homepage des Gesundheitsministeriums, die offizielle Kundmachung erfolgt am kommenden Dienstag, was dem Gewerkschafter nun doch nicht so gut passt. Die Vorlaufzeitungen und Planungen im Hotellerie-Bereich dauern viel länger als in der Gastronomie. Hektische Betriebsamkeit vor der Eröffnung baden dann die Beschäftigten mit Stress und langen Arbeitszeiten aus
, erklärt er und fordert ehestmögliche Klarheit und Rechtssicherheit.
Die Vorzeichen der geplanten Öffnungen von Betriebsstätten für Lokalbesucher stehen ohnehin auf Sturm. Geht es nach den Vorstellungen der Regierung, haben Gäste keinen größeren Wunsch, als mit einem Meter Abstand zueinander ein gemeinsames Mahl einzunehmen. Gastronomen wiederum würden es nicht länger erwarten können, die lieben Gäste mit Visier vor dem Gesicht in einem halb leeren Lokal bedienen zu dürfen. Dass es jetzt nicht um Befindlichkeiten geht und gewisse Abstriche in Kauf genommen werden müssen, ist allen klar. Nur lässt sich unter diesen Vorzeichen ein wirtschaftlicher Betrieb schwer umsetzen, sind viele besorgt. Volles Speiseangebot und exzellentes Service können unter diesen Bestimmungen wohl kaum erwartet werden. Schnell Speisen und Platz machen für die nächsten Gäste, damit der Umsatz für den Wirt passt, entspricht nicht dem Konzept von Gastfreundschaft vieler betroffener Betriebe.
Sperrstunde ist um 23.00 Uhr, Kellner brauchen eine Abdeckung von Mund und Nase, Salz- und Pfefferstreuer müssen angefordert werden. Vorbestellte Speisen und Getränke für eine Selbstabholung dürfen nicht in unmittelbarer Nähe zur Ausgabestelle erfolgen (Stichwort: Schankverkauf). Wie weit der Abstand sein muss, ist laut dem Entwurf nicht vorgegeben. Zwischen den Besuchergruppen muss ein Abstand von mindestens einem Meter herrschen. An einem Tisch sitzend darf man ruhig enger zusammen rücken, aber nur wenn man gemeinsam gekommen ist. Oder aus einem Haushalt stammt. An einem Tisch dürfen auch mehr als vier Personen sitzen, wenn Kinder dabei sind.
Wem diese Kontrolle obliegt, ist in der Verordnung nicht festgeschrieben. Strafrahmen sind in der Verordnung nicht enthalten. Neos-Tourismussprecher Sepp Schellhorn kritisierte die Regelung: Sie sei nicht praxistauglich. "Diese Regeln wurden ganz offensichtlich von Menschen gemacht, die noch nie einen Gast bewirtet haben", stellte er fest. Wie Gastwirte feststellen sollen, ob zugelassene Gruppen mit mehr als vier Erwachsenen tatsächlich in einem gemeinsamen Haushalt leben, ist ungeklärt. Offenbar zählt die Regierung auf die Eigenverantwortung der Gäste und Wirte, die nach nach "Babyelefanten-Lehrunterricht" eigentlich wissen sollten, wie sich zu verhalten haben. Völlig praxisfremd sei zudem, dass Kellner und Gäste einander nie näher als einen Meter kommen dürfen. Verhaltensauffällige Gästen und Gastronomen wird die Wiedereröffnung möglicherweise teuer kommen, wenn Polizei und Magistratsabteilungen zu kontrollieren beginnen.
Indes kündigte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ein „Wirtenpaket“ mit Steuererleichterungen an. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sagte bei der Pressekonferenz am 8. Mai, es werde auch an einer Lösung für die Nachtgastronomie gearbeitet. Aber im Mittelpunkt ihres Ministeriums stehen die deutschen Gäste, die es um jeden Preis ins Land zu holen gilt. Ohne das Stammklientel wird es im ländlichen Raum bald rumoren, denn auf die Reservierungen der deutschen Stammgäste wollte man so schnell nicht in den Wind schreiben, und auf Gäste aus Österreich ist man so nicht eingestellt. Auf die heimischen "Erntehelfer" würden viele ländliche Tourismusanbieter gerne verzichten, aber das hat alleine Deutschland in der Hand. Warum gerade Sie ihrem "Kapital" erlauben sollten, unbedingt nach Österreich auf Urlaub zu fahren und nicht im eigen Land zu bleiben, ist eines von vielen ungelösten Rätsel im Handeln der Corona-Regierung.
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