Edtstadler bittet US-Giganten zum Online Kongress
Nach ihrer Kritik an den neuen Regeln zur Bekämpfung von Hass im Netz können die US-Giganten Google und Facebook aber auch die chinesische Plattform TikTok ihre Bedenken nun persönlich im Kanzleramt vortragen. Sie sind ebenso wie die Internet Service Provider Austria (ISPA) von Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zu einem Gipfel kommende Woche geladen. Hasspostings sollen künftig leichter geahndet werden, betroffene User sich rasch, kostengünstig und niederschwellig wehren können. Das ist das Ziel des Gesetzespakets gegen “Hass im Netz”, das Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am 3. September nach ausgiebigen Verhandlungen präsentierten.
Mark Zuckerberg wird nicht kommen
Änderungen wird die Ministerin den Online-Riesen offenbar nicht signalisieren, schreibt sie doch in einer Aussendung, die vorgesehenen Strafen von bis zu zehn Millionen seien zwar hoch, aber notwendig. Gleichzeitig wolle die Bundesregierung Verantwortung übernehmen und etwaige offene Fragen der Anbieter beantworten und den österreichischen Standpunkt klar machen.
Eric Schmidt ist nicht Google Chef
Ein Google Austria Sprecher hatte am Freitag die Regierungspläne in Frage gestellt und europäische Lösungen statt nationaler Ansätze vorgeschlagen. Facebook verwies in seiner Reaktion auf eine Stellungnahme der Internet Service Providers Austria (ISPA). Darin werden nationale Alleingänge als Stolpersteine für die EU im Kampf gegen Hass im Netz bezeichnet.
Die ISPA unterstützt zwar das Ansinnen der Bundesregierung, “dass alle Menschen die Vorzüge des Internets ohne Angst vor illegalen Anfeindungen nutzen können”, wie sie in ihrer Stellungnahme schreibt. Dabei dürfe aber nicht vernachlässigt werden, die geplanten Maßnahmen in einem gesamteuropäischen Kontext zu bewerten, mahnte ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert, für den die “national betriebene Fragmentierung” von einem “schockierenden Mangel an Vertrauen in die Arbeit der EU-Institutionen” zeuge.
Offenkundige Rechtswidrigkeiten
Das neue "Kommunikationsplattformen-Gesetz" gilt für alle "in- und ausländischen Anbieter von Kommunikationsplattformen", die mehr als 100.000 Nutzer oder einen Umsatz in Österreich von über 500.000 Euro haben. Die Plattformen müssen einen für Behörden und Gerichte transparentes Verfahren" für die Meldung und Löschung rechtswidriger Inhalte einrichten. Gelöscht werden muss binnen 24 Stunden, wenn die Rechtswidrigkeit "bereits für einen juristischen Laien (...) offenkundig" ist, bzw. binnen sieben Tagen, wenn eine detaillierte Prüfung nötig ist.
Die Medienbehörde KommAustria kann bei wiederholten Verstößen Geldbußen von bis zu zehn Mio. Euro verhängen. Sollte eine Onlineplattform keinen Sitz in Österreich haben, will man die Strafen eintreiben, indem Zahlungen österreichischer Firmen an die Plattform "abgefangen" werden (also z.B. die Zahlungen von Werbekunden an das Online-Unternehmen). Möglich sind auch Geldstrafen gegen die von den Firmen nominierten Kontaktpersonen der Behörden (bis zu 50.000 Euro).
(APA/red)