Am Montag, 16.9.2019, wurde der Wochenzeitschrift Falter die lange angekündigte Klage der ÖVP zugestellt, mit dem Begehren, folgende Behauptungen zu unterlassen:
Die ÖVP forderte den Widerruf dieser Behauptungen, eine entsprechende Veröffentlichung im Falter sowie Kostenersatz. Eine einstweilige Verfügung, wie bei Unterlassungsklagen üblich, wurde nicht beantragt. Nun hat die Partei von Kanzler Kurz in einem Schreiben die Echtheit der von der Wochenzeitung vorgelegten Dokumente bestätigt. Bis dato hatte die Volkspartei die Authentizität der Urkunden, die in der Berichterstattung über die Wahlkampfkosten der Partei einflossen, und deren bewusste Überschreitung nahelegen, wiederholt in Zweifel gezogen. Wie Falter Redakteur Josef Redl via Twitter wissen ließ, habe die ÖVP in einem Schreiben bestätigt, "dass die von uns verwendeten Dokument echt sind - und nicht wie mehrfach behauptet 'gefälscht' oder 'manipuliert'". In der Volkspartei wollte man das auf APA-Anfrage nicht kommentieren, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.
Bei der vorbereitenden Tagsatzung im Februar hatten sich die Streitparteien erstmals vor Gericht getroffen. Zu einem Vergleich kam es damals nicht. Vereinbart wurde unter anderem, Beweismittel
vorzulegen. Die Echtheit der vom "Falter" an das Gericht übermittelten Dokumente wurde nun offenbar von der ÖVP nicht in Zweifel gezogen. Der erste Verhandlungstermin war für den 22. Juni am Wiener Handelsgericht anberaumt, sollte es bis dahin zu keinem Vergleich kommen. Als Zeugen sollen neben dem bisherigen Bundesgeschäftsführer und nunmehrigen Generalsekretär Axel Melchior auch der ehemalige Generalsekretär und jetzige Innenminister Karl Nehammer sowie Falter-Redakteur Redl gehört werden.
Die ÖVP hatte die Klage gegen die Wochenzeitung vergangenen September eingebracht, nachdem der "Falter" zuvor interne Dokumente zu Wahlkampfkosten und Parteifinanzen der Türkisen veröffentlicht hatte und zum Schluss gekommen war, dass die Volkspartei in den Wahlkämpfen 2017 und 2019 mit buchhalterischen Tricks und zum Teil doppelter Buchführung das Überschreiten der gesetzlich erlaubten Wahlkampfkostenobergrenze verschleierte. Der "Falter" ging zudem davon aus, dass die ÖVP sowohl 2017 als auch 2019 frühzeitig mit einer Wahlkampfkosten-Überschreitung kalkulierte.
Die Volkspartei wiederum vermutetet, dass die dem "Falter" vorliegenden Dokumente aus einem Cyberangriff auf die Parteizentrale stammten. Die ÖVP sprach von fehlerhafter beziehungsweise manipulativer Berichterstattung und klagte. Demnach solle der Falter nicht mehr behaupten, dass die ÖVP 2019 bewusst die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro plane, dass die ÖVP die Öffentlichkeit bewusst über ihre Wahlkampfausgaben täusche und dass die ÖVP die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof verbergen wolle. Die ÖVP fordert den Widerruf dieser Behauptungen, eine entsprechende Veröffentlichung sowie Kostenersatz.
(APA/red)
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