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"Falter" jubelt über Sieg gegen "Krone" am Handelsgericht

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© APA (AFP)/Joe Klamar

Das Handelsgericht Wien hat die "Kronen Zeitung" und ihren Kolumnisten Michael Jeannee verurteilt. Der Journalist hatte "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk in seiner Kolumne unter anderem als "verderbte Figur" bezeichnet. Die "Krone" muss einen Widerruf veröffentlichen und die Prozesskosten zahlen, berichtete der "Falter" am Mittwoch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kommentar über Falter-Chef

Jeannee verglich Klenk im vergangenen September in seiner "Krone"-Kolumne mit Liste-Jetzt-Gründer Peter Pilz und schrieb unter anderem, dass der Politiker "ein Selbstverliebter", "ein gefährlicher Diffamierer", "ein Meister zwielichtiger Tricks", "ein Schmutzkübel- und Anpatzerchef" und "eine verderbte Figur" sei. Über Florian Klenk schrieb Jeannee: "Sie sind der Pilz unter den Journalisten. Ein Getriebener, ein Selbstverliebter, ein Diffamierer, ein Möchtegern-Star usw." Der "Falter" hatte zuvor über die Wahlkampfkosten der ÖVP berichtet.

Florian Klenk schwer beleidigt

"Offensichtliches Ziel war es, den Kläger herabzusetzen und zu beleidigen, da der Erstbeklagte durchaus in der Lage ist, seinen gewaltigen Wortschatz auch in gepflegterer Form einzusetzen. Eine 'Pressefehde' zwischen dem Kläger, Florian Klenk, und dem Erstbeklagten, Michael Jeannee, vor Erscheinen der inkriminierten Veröffentlichung konnte im Beweisverfahren nicht festgestellt werden", heißt es im Urteil des Handelsgerichts, das der APA vorliegt.

Der als Zeuge geladene "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk im Rahmen des Ibiza-U-Ausschusses gab aussagewillig Auskunft über Ibiza-Video und politische Ansichten | © APA/Fohringer

Klenk klagte Jeannee sowohl straf- als auch handelsrechtlich. Das Straflandesgericht verurteilte Jeannee bereits im März nicht rechtskräftig, allerdings nur in einem Punkt, wegen der Schmähung "verderbte Figur". Der "Falter" erhob Berufung.

ÖVP gegen Falter wird fortgesetzt

Die ÖVP hatte im Juni beim gegen die Wochenzeitung “Falter” angestrengten Verfahren ihre Wahlkampfkosten-Abrechnung für 2019 vorgelegt. Das Gerichtsverfahren findet im Herbst eine Fortsetzung. Das nächste Mal treffen die Streitparteien einander am 22. Oktober. Dann sollen weitere Zeugen gehört werden. Unter anderem der ehemalige Pressesprecher, ein Wirtschaftsprüfer und die Medien-Sachverständige Barbara Sommerer, die für den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat ein Gutachten erstellt hat.

(APA/red)

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Redaktion

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