NZZ-Gruppe streicht Arbeitsstellen in Redaktionen
Die schweizerische NZZ-Mediengruppe will ihre Kosten senken. Der Anteil von Printlesern, die keine Online-Produkte nutzen, liegt inzwischen bei weniger als 25 Prozent. Digitale Innovationen werden forciert, von Altlasten müsse man sich trennen. Über ein schriftlich geführtes Interview mit einem Schweizer Kommunikationsmagazin haben Felix Graf, CEO der NZZ-Mediengruppe, und die Chefredakteure von NZZ und NZZ am Sonntag, Eric Gujer und Luzi Bernet die Pläne für den Haircut auf den Tisch gelegt. Sie haben ein Sparziel formuliert, das Einsparungen von insgesamt 13,4 Millionen Franken (12,55 Mio. Euro) vorsieht. Geplant ist auch ein mittelfristiger Stellenabbau von unter fünf Prozent.
Entlassungen in Redaktionen möglich
impressum, der grösste Verband von Journalistinnen und Journalisten der Schweiz, bedauert den geplanten Abbau bei der NZZ. Teilweise werde der Stellenabbau über natürliche Fluktuation gehen, vereinzelt werde es auch Entlassungen geben, schreibt die NZZ-Medienstelle auf Anfrage. Vorwiegend gespart werde beim Marketing, Vertrieb, in den Service-Bereichen sowie beim Druck und in der Logistik. Dass die Sparmaßnahmen auch zu Entlassungen in Redaktionen führen könnten, wurde nicht ausgesprochen.
Rund 3,6 Millionen Euro sollen bei der Redaktion gestrichen werden. Rechnerisch könnten 50 Arbeitsplätze in den Redaktionen der NZZ-Gruppe wegen der Sparmaßnahmen wegfallen. Der Aderlass wird zwingend Qualitätseinbussen zur Folge haben, ist eine von vielen Befürchtungen, die laut wurden.
Chefredakteure im Rettungsboot
Die NZZ wie auch die NZZ am Sonntag sollen ihre jeweilige journalistische Identität, Eigenständigkeit und Positionierung beibehalten, um ihr Publikum weiterhin massgeschneidert bedienen zu können. Es soll weiterhin zwei unabhängige Chefredaktionen geben.
impressum fordert einen fairen Sozialplan und ist bereit, das Personal, insbesondere bei Entlassungen in Redaktionen, zu unterstützen. Ebenso muss die Geschäftsleitung die Redaktion vor weiteren Beschlüssen konsultieren. Dazu ist sie gemäss dem “Journalistencodex” verpflichtet. Mitglieder hätten Anspruch auf Rechtschutz. Gemäss Auskunft aus der NZZ-Geschäftsleitung soll der Abbau trotz der knapp 10% Kosteneinsparungen die Hürde zur Massenentlassung gemäss Obligationenrecht nicht erreichen.
Der Schweizer Journalistenverband lädt alle Mitglieder ein, sich für Rechtsberatung, Rechtschutz und weitere Unterstützungsleistungen beim Zentralsekretariat von impressum zu melden.