Die Antikorruptions-Organisation Transparency International fordert die Regierung auf, den auf EU-Ebene vorgeschriebenen Schutz von Hinweisgebern auszuweiten. Bis Ende 2021 müssen alle Mitgliedsländer gesetzliche Schutzmaßnahmen für "Whistleblower" umsetzen, die Verstöße gegen EU-Recht melden. Transparency plädiert nun dafür, die selben Regeln auch für Personen anzuwenden, die Verstöße gegen österreichisches Strafrecht aufdecken.
Die vorigen Oktober erlassene "Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" sieht ein Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber vor. Wer Missstände firmenintern oder auch bei den zuständigen Behörden meldet, soll damit weder Kündigung, noch Degradierung oder Versetzung fürchten müssen. Selbst der Weg an die Öffentlichkeit soll unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
Allerdings gelten die Regeln, die bis 17. Dezember 2021 umzusetzen sind, nur für Verstöße gegen EU-Recht. Eine bei Transparency eingesetzte Arbeitsgruppe fordert die Regierung nun auf, auch Verstöße gegen österreichisches Straf- und Kartellrecht "meldefähig" zu machen.
Europarechtlich geschützt wäre nämlich nur, wer etwa Verstöße gegen das Vergaberecht sowie den Umwelt-, Verbraucher- oder Datenschutz aufdeckt. Hier gibt es einschlägige europäische Vorgaben, weshalb die EU ihre Mitglieder auch zum Schutz der Hinweisgeber verpflichten darf. Anders etwa im Strafrecht, wo die EU kaum Zuständigkeiten hat und die Richtlinie daher nicht greift.
Die Rechtsanwältin Judith Feldner warnte bei der Präsentation des Forderungskatalogs am Montag, dass diese unklare Rechtslage zur Hürde für Hinweisgeber werden könnte. Als Beispiel nannte sie das teils europarechtlich und teils national geregelte Kartellrecht: "Es wäre unvollständig, wenn ein nationaler Kartellrechtsverstoß nicht gemeldet werden kann."
Außerdem fordert Transparency den vollen Hinweisgeberschutz auch für Beamte und Vertragsbedienstete und den Schutz auch anonymer Hinweise. Darüber hinaus brauche es auch effektive und mit ausreichend Personal ausgestattete Hinweisgebersysteme der Behörden, forderte die Anwältin Katharina Kitzberger. Denn Unternehmen wären eher motiviert, gute und wirksame interne Meldesysteme einzurichten, wenn andernfalls eine Meldung direkt bei den Behörden drohe.
Grundsätzlich sieht die Richtlinie vor, dass sich Arbeitnehmer entweder an interne oder an externe Hinweisgebersysteme wenden dürfen. Nur in Ausnahmefällen vorgesehen ist ein direkter Gang an die Öffentlichkeit. Wer sich mit Missständen an die Medien wenden will, der muss - außer in Notfällen oder wenn er Repressalien befürchten muss - seinen Verdacht zuerst intern oder bei einer behördlichen Meldestelle einbringen. Erst wenn sich dort drei Monate lang nichts tut, ist eine laut Richtlinie eine "Offenlegung" zulässig.
Der bereits seit mehr als einem Jahr im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh eingesperrte Assange leide seit längerer Zeit an Halluzinationen und höre Stimmen. Vor dem Londoner Gericht läuft derzeit die Anhörung zum US-Antrag auf Auslieferung des gebürtigen Australiers.
Die US-Justiz wirft dem 49-Jährigen vor, der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen zu haben, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. Bei einer Verurteilung in allen Anklagepunkten drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft. Die WikiLeaks-Enthüllungen hatten auch zur Aufdeckung von Kriegsverbrechen durch US-amerikanische Soldaten geführt.
Assange war 2012 aus Angst vor einer Auslieferung an die USA in die ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet. Damals lag gegen ihn ein europäischer Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden vor. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Die britische Polizei verhaftete Assange im April 2019, da er mit der Flucht in die Botschaft gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte. Er wurde zu einem knappen Jahr Haft verurteilt.
(Schluss) rop
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