Wien

Einsatzteam der Stadt macht Jagd auf Klein-Supermärkte

© Einsatzteam Stadt Wien

Aufgrund der Corona-Krise versuchen einige Lebensmittelbetriebe und Klein-Supermärkte ihre Geschäftslokale am Sonntag offen zu halten. Dieser Umstand löste eine Welle an Beschwerden besorgter Mitbürger und Mitbürgerinnen aus. Das Einsatzteam Stadt Wien unter der Leitung der Gruppe Sofortmaßnahmen rückte zusammen mit dem Marktamt zu einer groß angelegten Aktion Schwerpunktaktion aus. Bereits am Sonntag, 26. April 2020 waren wienweit zwölf MitarbeiterInnen im Einsatz, am 10. Mai wurde nun noch einmal kontrolliert.

Kontrollen gegen die illegale Öffnung am Sonntag durch Marktamt und © Einsatzteam Stadt Wien

Marktamt der Stadt Wien

Das Einsatzteam Stadt Wien führte Wienweit zusammen mit dem Wiener Marktamt in 58 Betrieben Kontrollen durch. An diesem weiteren Schwerpunkt nahmen 12 Kontrolleure teil. Frische Erdbeeren, Semmeln und Kindernahrung in Selbstbedienung und sogar bis auf den letzten Zentimeter gefüllte Vitrinen mit frischem Fleisch. So präsentierten sich wiederholt einige Klein-Supermärkte. Die Wiederholungstäter müssen mit hohen Verwaltungsstrafen rechnen. "Die Kontrollen sind wichtig, um dem Wildwuchs an offenen Geschäften am Sonntag entgegen zu wirken", so Walter Hillerer, Leiter des Einsatzteams Stadt Wien.

Sonntagsöffnung verboten

Durch die Corona-Schutzmaßnahmen sind die aktuellen Regelungen hinsichtlich der Öffnung von Speiselokalen mit angeschlossenem Kleinhandel noch streng. Rund 50 Anzeigen beziehen sich auf das Öffnungszeitengesetz, das ein Offenhalten am Sonntag verbietet. In drei Fällen wurden die Lokale unbefugt betrieben und unverzüglich gesperrt. Die Betreiber müssen mit erheblichen Geldstrafen rechnen. Um hohe Geldstrafen zu verhindern, werden regelmäßig die Gewerbeberechtigungen auf andere Personen umgemeldet.

Kontrollen gegen die illegale Öffnung am Sonntag durch Marktamt und © Einsatzteam Stadt Wien

Magistrat als Gesetzeshüter

In vielen Betrieben wurden ausserdem Verstöße gegen die Covid-19-Schutzmaßnahmen festgestellt. „Der fehlende 1-Meter-Abstand, kein Mund-Nasen-Schutz der KundInnen und Angestellten, Brot und Gebäck, das mit bloßen Händen aus den Verkaufsregalen genommen wird. Unsere Kontrollen richten sich gegen jene, die glauben, sich an keine Gesetze halten zu müssen“, so Hillerer. Weitere Schwerpunkte sind geplant.

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Redaktion

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