Die Stadt Wien hat eine neue Förderschiene ins Leben gerufen, um Kulturvereine und Initiativen bei der Beschaffung von technischer Infrastruktur zu unterstützen. Etwa für Computer oder digitale Ausrüstung. Aber nicht alle Vereine in Wien, die Kulturarbeit leisten, können ein Ansuchen stellen. Nur wer schon zweimal eine Förderung von der Kulturabteilung der Stadt Wien bekommen hat, ist teilnahmeberechtigt. Bis zu 10.000 Euro werden für Geräte hergegeben, die virtuelles Kulturschaffen im digitalen Raum beflügeln sollen, wenn sie dringend benötigt werden. Die Aktion sei unabhängig von der “klassischen” Programmförderung und insbesondere während der Coronavirusandemie dringend nötig, betonte Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler (SPÖ).
“Ich freue mich, dass ab sofort zahlreichen dezentralen Kulturvereinen eine Förderung in der Gesamthöhe von 200.000 Euro für infrastrukturelle Ausstattung zur Verfügung steht. Damit können wir gerade in Corona-Zeiten für gute Rahmenbedingungen sorgen. Die kulturellen Akteurinnen und Akteure im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität sind wichtiger Teil unserer Kulturlandschaft. Die Corona-Krise hat abermals deutlich gemacht, wie wichtig es ist, lokale Kulturinitiativen zu stärken, um die kulturelle Nahversorgung der Stadt zu gewährleisten”, hielt die die Wiener SPÖ Politikerin fest.
Gefördert werden etwa dringend notwendige, außerordentliche Anschaffungen wie Computer oder technische Ausrüstung, die für einen modernen Kulturbetrieb nötig seien, hieß es. Die finanziellen Zuschüsse reichen von 1.000 bis 10.000 Euro. Entsprechende Anträge können bis 30. September gestellt werden.
Antragsberechtigt sind bereits bestehende Kulturvereine und Initiativen, die kontinuierlich solide Kulturarbeit leisten und im Zeitraum 2018 bis 2020 in zwei aufeinander folgenden Jahren Förderungen vom Referat Stadtteilkultur und Interkulturalität der Kulturabteilung der Stadt Wien erhalten haben (2018 und 2019 bzw. 2019 und 2020). Die finanziellen Zuschüsse für dringend notwendige Anschaffungen betragen von 1.000 Euro bis 10.000 Euro; entsprechende Anträge können bis 30. 9. 2020 online gestellt werden.
Einreichfrist: 15. 8. bis 30. 9. 2020
(APA/PID,red)
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