Trotz Corona-Pandemie und verschärften Regeln halten einige Lebensmittelbetriebe und Klein-Supermärkte ihre Geschäftslokale auch am Sonntag offen, was ohnehin verboten ist. Das löst immer wieder Beschwerden besorgter Anrainer und Anrainerinnen aus, die keinerlei Verständnis für die geschäftstüchtigen "Nahversorger" haben. Am Sonntag, 8. November 2020 führte das Einsatzteam Stadt Wien unter der Leitung der Gruppe Sofortmaßnahmen zusammen mit dem Wiener Marktamt einen Schwerpunkt gegen die illegale Sonntagsöffnung durch. Sechs Kontrollorgane waren im Einsatz und prüften insgesamt 29 Betriebe. Unter den kontrollierten Betrieben waren einige darunter, die schon öfters gegen das Öffnungszeitengesetz verstoßen haben.
Abseits der illegalen Sonntagsöffnung gab es weitere Beanstandungen. Durch die Corona-Schutzmaßnahmen sind die Regelungen hinsichtlich der Öffnung von Speiselokalen mit angeschlossenem Kleinhandel strenger geworden und im aktuellen "2. Lockdown" gänzlich verboten worden. "Im aktuellen Lock-Down versuchen wieder einige Betriebe einen Vorteil zu erzielen. Sie verstoßen nicht nur gegen die einschlägigen Gesetze und Verordnungen, sondern riskieren auch die Gesundheit“, erklärt Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen.
Zum Teil ohne Mund-Nasen-Schutz und dicht gedrängt in den engen Gängen der kleinen Supermärkte musste bei einem Betrieb sogar ein Einlassstopp angeordnet werden. Gesamt wurden 128 Anzeigen gelegt und zehn Organmandate verhängt.
Bei drei Betrieben wurde eine unbefugte Gewerbeausübung festgestellt. "Gegen die Betriebe werden nun Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden geprüft“, teilt Walter Hillerer die weiteren Schritte mit. Das kann bis zur Entziehung der Gewerbeberechtigung führen.
(PID/res)
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