Wirtschaftskammer Wien für Neuregelung des Parkpickerls
In insgesamt neunzehn Bezirken Wiens sind flächendeckende Kurzparkzonen eingerichtet, die zu festgesetzten Zeiten kostenpflichtig sind. Mit einem Parkpickerl an der Windschutzscheibe können Bewohner in ihrem Bezirk in der Kurzparkzone parken, solange es ihnen gefällt. In Geschäftsstraßen gilt dies nicht, dort können Bewohner maximal 1,5 Stunden gratis parken, wenn sie eine Parkuhr in ihrem Fahrzeug sichtbar anbringen. Damit Parkpickerl-Inhaber auch in angrenzenden Bezirken ihr Auto ohne Kurzparkschein abstellen können, gibt es genau definierte Überlappungszonen. In manchen Bezirken Wiens mit flächendeckender Kurzparkzone gibt es zudem spezielle Parkplätze, die für Anwohnerinnen und Anwohner reserviert sind.
Die Parkraumbewirtschaftung in ihrer gegenständlichen Form hat insgesamt zu einem deutlichen Rückgang der Parkplatznachfrage mit Fahrzeugen ohne Wiener Kennzeichen sowie von gewerblich genutzten Fahrzeugen ohne Standortbezug geführt.
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„Die Wiener Parkraumbewirtschaftung muss reformiert werden. Es wurde zu oft und zu lange daran herumgedoktert, sodass das Ergebnis heute ein Pfusch ist", poltert WKW-Präsident Walter Ruck, der nun eine einfachere Regelung fordert und Lösungsvorschläge präsentiert hat. Konkret plädiert die Wirtschaftskammer Wien für eine Änderung in ein 3-Zonen-Modell: ganz Wien soll demnach in drei Kurzparkzonen (rot/blau/grün) unterteilt werden. Innenstadt (1. Bezirk = rot), Innenbezirke (2. bis 9. und 20. Bezirk = blau), Außenbezirke (10. bis 19. Bezirk und 21. bis 23. Bezirk = grün). Die Preise für das Kurzparken sollen von Innen nach Aussen gestaffelt sein, also in der Inneren Stadt am teuersten. Neu ist auch, dass in Geschäftsstraßen das Kurzparken auch für Bezirksbewohner gelten soll. Ihr neues Parkpickerl würde nach dem Modell auch zum Parken in den direkt angrenzenden Bezirken der gleichen Zonen berechtigen. Kernpunkt ist die geplante Erleichterung für gewerbliche Unternehmer: sie sollen unbürokratisch ein Parkpickerl für ihren Standort-Bezirk beantragen können und "Servicekarten" für die beiden übrigen Zonen, sofern sie sie benötigen, beantragen können.
Schnelle Lösung
Warum die hinzugezogenen Verkehrsexperten für ein derartiges Modell plädieren, scheint an der Interessenpolitik der Wirtschaftskammer Wien festgemacht zu sein. Gewerbetreibende mit Fuhrpark und Aussendiensten im Stadtgebiet Wiens müssen bisweilen hohe Summen fürs Parken berappen und könnten mit der WKW-Regelung deutlich weniger bezahlen. Profitieren würden auch alle privaten Wiener und Wienerinnen, die mit dem eigenem Auto zur Arbeit fahren, und es dann den ganzen Tag auf der Straße stehen lassen wollen. Für die Bewohner des Bezirks Fünfhaus etwa wäre die Lösung ein Jackpot: sie könnten ihr Fahrzeug mit dem grünen Parkpickerl in vier angrenzenden Bezirken abstellen. Wer jedoch in Währing lebt, hat nur zwei angrenzende Bezirke zur Auswahl.
Schnelle Rechnung
Geht es nach Ruck, sollen die Parkregeln wieder einfacher werden: „Entrümpeln wir die Parkraumbewirtschaftung, befreien wir uns von diesem Bürokratiemonster. Unser Modell ist in fünf Minuten erklärt und passt auf die Rückseite eines Parkscheins.“ Der Vorschlag der Wirtschaftskammer Wien wäre wohl besser auf einem DIN-A4-Blatt ausformuliert worden, denn die Lösung scheint etwas zu geradlinig. Erklärungsbedürftig ist zum Beispiel der Sonderstaus für die Bewohner des ersten Bezirks. Nach der präsentierten Logik steht ihnen keine Ausweichmöglichkeit offen. Dennoch sollen die bestehenden Anrainerparkplätze abgeschafft werden, weil durch die Überlappungszonen wieder mehr Parkraum für Bezirksbewohner zur Verfügung steht, so Ruck. Diese Überlappungszone fehlt beim ersten Bezirk und ist in den übrigen Bezirken unausgeglichen. Sowohl die Anzahl der möglichen Bezirke als auch die Distanz zwischen Wohnort und Parkort weist nach dem Modell große Unterschiede zwischen den Bezirken auf. In der Lebensrealität der Menschen ist das ein vorprogrammiertes Streitthema.